- Johann von Hall
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Johann von Hall (* 1524 in München; † 7. August 1588 in Oldenburg) war ein deutscher Jurist und Politiker.
Johann von Hall studierte ab 1540 Rechtswissenschaften an der Universität Wittenberg; u.a waren Kilian Goldstein und Veit Windsheim seine Lehrer. Nach erfolgreichem Abschluss seiner Studien bekam er eine Anstellung beim Reichskammergericht in Speyer.
Später legte Johann von Hall sein Amt dort nieder und ging nach Italien. Er studierte an der Universität Siena und beendete dieses Studium mit seiner Promotion zum „Doctor iuris utriusque“. Er kerhrte nach Speyer zurück und ließ sich dort als Rechtsanwalt nieder. 1552 berief ihn Fürst Heinrich III. zu seinem Ratgeber.
Später wechselte er in gleicher Funktion zu dessen Verwandten, den Erzbischof von Bremen, Christoph von Braunschweig-Wolfenbüttel. 1569 wurde Johann von Hall durch seinen Arbeitgeber der Titel Rat von Haus aus verliehen. Als juristischer Ratgeber wirkte Johann von Hall auch bei den Grafen von Oldenburg; als Graf Johann VII. von Oldenburg 1573 die Regierungsgeschäfte übernahm, ernannte er von Hall zu seinem Kanzler.
Literatur
- Walther Killy u.a. (Hrsg.): Deutsche Biographische Enzyklopädie, S. 344.
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