Juraschutzzone

Juraschutzzone
Solothurner Jura, Gemeinde Mümliswil-Ramiswil

Die Juraschutzzone besteht nach der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz des Kantons Solothurn in der Schweiz aus den solothurnischen Teilen des Juragebirges (Solothurner Jura) im engeren Sinne, den bei Olten gelegenen Gebieten des Engelbergs und des Borns sowie aus dem Bucheggberg, die darin als «Gebiete von besonderer Schönheit und Eigenart» bezeichnet werden.[1]

Die Juraschutzzone wurde 1942 durch einen Beschluss des Regierungsrates zum «Schutz des Jura gegen die Verbauung mit verunstaltenden Bauten» geschaffen[2] und war damit «eine der ersten raumplanerischen Massnahmen in der Schweiz».[3] Die in der Zone gelegenen Gebiete konnten seither vor der Zersiedlung geschützt werden.[2][4]

Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass sich Bauten in der Juraschutzzone «gut in die Umgebung einfügen und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen» sollen.[1]

Einzelnachweise

  1. a b Kanton Solothurn (1. Januar 2010): Verordnung über den Natur- und Heimatschutz. Vom 14.11.1980 (Stand 01.01.2010). Abgerufen am 25. Juli 2011.
  2. a b Kanton Solothurn: Richtplan 2000: Landschaft, Erholung (PDF). Abgerufen am 25. Juli 2011.
  3. Wolfgang Hafner: Dort oben die Freiheit, zitiert nach: Willi Wottreng (2. Oktober 2005): Juraschutz und Eigennutz. NZZ Online. Abgerufen am 25. Juli 2011.
  4. Naturpark Thal: Juraschutzzone. Abgerufen am 25. Juli 2011.

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