- Abonnent
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Ein Abonnement (Abkürzung: Abo) ist der regelmäßige Bezug einer Leistung, oftmals gegen ein Entgelt. Der Bezieher der Leistung ist der Abonnent.
Das Wort Abonnement ist seit dem 18. Jahrhundert gebräuchlich und stammt aus dem Französischen, in welchem s’abonner à quelque chose für „eine wiederkehrende Leistung bestellen“ steht.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche und vertriebliche Aspekte
Ein Abonnement kann für eine gewisse Zeit (beispielsweise zwölf Monate) oder auf Widerruf abgeschlossen werden. In der Regel ist der Preis für ein Abonnement niedriger als bei einem Einzelbezug.
In Deutschland können Abonnement-Verträge höchstens 24 Monate lang laufen. Die maximale Laufzeit für stillschweigende Verlängerungen beträgt zwölf Monate. Die maximal mögliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Laufzeit des Abonnements. Diese Bestimmungen sind im § 309 BGB festgelegt.
Für Unternehmen ist der Vertrieb von Abonnements sehr attraktiv, da diese einen kontinuierlichen Umsatz garantieren. Abos werden dem Konsumenten daher als überlegenes Produkt angepriesen (kostensparend, komfortabel, prämienbehaftet).
Manchmal werden Personen, die gar nicht an Abonnements interessiert sind, an der Haustür von so genannten Drückerkolonnen Zeitschriften-Abonnements aufgeschwatzt. Derartige Haustürgeschäfte können nach deutschem Recht innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
Beispiele für Abonnements
- Theater- oder Konzertabonnement
- Bezahlfernseh-Abonnement, Kabelfernsehen
- Abonnement von Telekommunikationsdienstleistungen (zum Beispiel Telefonanschluss, Breitband-Internetzugang, Preselection, Mobilfunkvertrag) – der Begriff Abonnement ist hierbei insbesondere in der Deutschschweiz gebräuchlich.
- Abonnement einer Zeitung oder einer Zeitschrift
- Abonnement im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Abonnement eines Newsletters, einer Newsgroup oder eines Feeds
- Lebensmittelabonnements, etwa Obst- oder Gemüsekisten benachbarter Bauernhöfe
- Bücher-Abonnement in einer Buchgemeinschaft
- Musik-Abonnement von Online-Musikdiensten
- Klingelton-Abo (Begriff geprägt durch die Firma Jamba!)
- Abonnement von Webangeboten – etwa Zugriff auf Online-Routenplaner, Suchmaschinen oder Online-Lerninhalte (Hausaufgabenhilfen) – diese Form von Abonnements ist vermehrt in der Kritik aufgrund teilweise intransparenter Angebots- und Preisgestaltung sowie fragwürdigen Inhalten, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche adressiert werden.[1]
- Abonnement für Virendefinitionen (Antivirenprogramm) oder Firewall zur Aktualisierung der Programme.
- Probeabonnement für werbetechnische Zwecke
- Prämienabonnement als besonders günstige Abo-Form.
Historisch
Statistiken zur Verbreitung von Abonnements
Nachfolgende Aufzählung zeigt, wie verbreitet die Form des Abo-Vertriebes in unserer Wirtschaft ist:[2]
- 70 Prozent aller Exemplare deutscher Tageszeitungen wurden 2008 (zweites Quartal) im Rahmen eines Abonnements vertrieben.
- 84 Prozent aller Wochenzeitungen (zum Beispiel Der Spiegel, Die Zeit) wurden 2008 (zweites Quartal) im Rahmen eines Abonnements vertrieben.
- 61 Prozent der deutschen Haushalte haben eine Tageszeitung abonniert.
- 11 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 64 Jahren haben ein Bezahlfernsehsender abonniert.
- 62 Prozent der über 100 Millionen Mobiltelefone in Deutschland sind Vertragshandys.
- 30 Prozent der deutschen Haushalte verfügen über einen DSL-Anschluss.
- 40 Prozent aller Deutschen mit Personenkraftwagen im Haushalt sind Mitglied bei einem Automobilclub.
- Der ADAC hat etwa 16 Millionen Mitglieder.
- Über vier Millionen BahnCard-Besitzer gibt es seit dem Jahr 2007.
Fußnoten
- ↑ golem.de: Gebrüder Schmidtlein verurteilt
- ↑ aboalarm.de: Interessante Statistiken rund um das Thema Abonnement
Weblinks
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