- Kampfbereitschaft
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Kampfbereitschaft ist ein militärisches Status, in den Truppen versetzt werden können. Er ist über der Alarmbereitschaft angesiedelt. Darüber liegt die Gefechtsbereitschaft. Kampfbereite Truppen können binnen kürzester Zeit ausrücken. Er geht in der Regel einher mit dem Ausrufen zumindest eines Spannungsfalles.
Bevor eine Truppe tatsächlich technisch in der Lage ist, an einer bewaffneten Auseinandersetzung teilzunehmen, bedarf es einiger Vorbereitung. So muss beispielsweise eine Taktik entwickelt, Mensch und Material an den Ort des Geschehens transportiert und der Nachschub geplant (Logistik) werden. Im Rahmen dieser Vorganges werden Soldaten in Kampfbereitschaft versetzt.
Üblicherweise herrscht in dieser Phase Urlaubs- oder gar Ausgangssperre für Angehörige der Streitkräfte. Es finden vermehrt Übungen statt. Reservisten werden reaktiviert. Wehrfähigen ist es bereits in dieser Phase üblicherweise verboten, dass Land zu verlassen.
Neben dem tatsächlichen Ziel in einem bewaffneten Konflikt einzusteigen, hat es häufig politische oder diplomatische Gründe, warum die Truppen in Kampfbereitschaft versetzt werden. So sollte zum Beispiel im Kalten Krieg durch in Kampfbereitschaft Versetzen bestimmter Truppen(teile) der Gegner davon überzeugt werden, dass die eigene Seite zur Verteidigung oder zum (atomaren) Erstschlag bereit war. Eine solche Taktik birgt jedoch auch immer die Gefahr, dass die Abschreckungsgeste als Drohgebärde missgedeutet und ihrerseits mit einem Erstschlag beantwortet wird. Berühmtestes Beispiel für eine derartige Krise dürfte die auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges stattgefundene Kuba-Krise sein.
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