- Kardinalsubdekan
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Kardinalsubdekan (eigtl. Subdekan des Heiligen Kollegiums, lat. Subdecanus Sacri Collegii) ist die Bezeichnung für den stellvertretenden Vorsitzenden des Kardinalskollegiums.
Inhaltsverzeichnis
Stellung im Kardinalskollegium
Nach dem Kardinaldekan ist er der ranghöchste Kardinalbischof und damit zweitranghöchster Kardinal überhaupt.
Wahl
Der Kardinalsubdekan wird gemäß der 1965 von Paul VI. im Motu proprio Sacrum cardinalium consilio erlassenen Festlegung von den sechs Kardinalbischöfen, die Inhaber eines suburbikarischen Bistums (Albano, Frascati, Palestrina, Porto-Santa Rufina, Sabina-Poggio Mirteto, Velletri-Segni) sind, gewählt.
Die Wahl findet, sobald die Stelle des Kardinalsubdekans vakant ist (z.B. durch Rücktritt, Tod oder Wahl zum Papst), in einer Versammlung der genannten sechs Kardinalbischöfe unter Vorsitz des Kardinaldekans oder in dessen Abwesenheit des Ältesten statt, in der diese dann einen Kandidaten aus ihrer Gruppe bestimmen. Dieser muss vom Papst in seiner Wahl bestätigt werden.
Aufgaben
Während der Sedisvakanz und der anschließenden Konklave kommen ihm darüber hinaus bedeutende Funktionen zu, wenn der Kardinaldekan verhindert ist oder das 80. Lebensjahr bereits überschritten hat. In diesem Fall dürfte er dem gewählten Papst, wenn dieser nicht Bischof ist, die Bischofsweihe spenden.
Seit 2005 sind Angelo Kardinal Sodano Kardinaldekan und Roger Kardinal Etchegaray Subdekan. Da beide bereits über 80 Jahre alt sind, würde im Falle einer Papstwahl der in der Rangfolge der Kardinäle an Position drei stehende Giovanni Battista Kardinal Re deren Leitung übernehmen.
Siehe auch
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