Kardinaldekan

Kardinaldekan

Kardinaldekan (eigtl. Dekan des Heiligen Kollegiums, lat. Decanus Sacri Collegii) ist die Bezeichnung für den Vorsitzenden des Kardinalskollegiums.

Inhaltsverzeichnis

Stellung im Kardinalskollegium

Der Kardinaldekan ist ranghöchster Kardinalbischof und damit ranghöchster Kardinal überhaupt, hat aber weder Leitungs- noch Jurisdiktionsbefugnis über die anderen Kardinäle, sondern gilt als primus inter pares. Er erhält neben dem Titel seines suburbikarischen Bistums zusätzlich immer den Titel Kardinalbischof von Ostia.

Wahl

Der Kardinaldekan wird gemäß der 1965 von Paul VI. im Motu proprio Sacrum cardinalium consilio erlassenen Festlegung von den sechs Kardinalbischöfen, die Inhaber eines suburbikarischen Bistums (Albano, Frascati, Palestrina, Porto-Santa Rufina, Sabina-Poggio Mirteto, Velletri-Segni) sind, gewählt.

Die Wahl findet, sobald die Stelle des Kardinaldekans vakant ist (z.B. durch Rücktritt, Tod oder Wahl zum Papst), in einer Versammlung der genannten sechs Kardinalbischöfe unter Vorsitz des Subdekans statt, in der diese dann einen Kandidaten aus ihrer Gruppe bestimmen. Dieser muss vom Papst in seiner Wahl bestätigt werden.

Aufgaben

Der Kardinaldekan ist der Repräsentant des Kardinalskollegiums und hat in Rom Residenzpflicht.

Während der Sedisvakanz kommen ihm darüber hinaus bedeutende Funktionen zu. Die Aufgabe des Kardinaldekans ist es dann, nach dem Tod des Papstes die Kardinäle aus aller Welt zu informieren und nach Rom zum Konklave zusammenzurufen. Weiterhin teilt er den Tod des Papstes auch dem beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomatischen Corps und den Staatsoberhäuptern der betreffenden Nationen mit. Bis zum Beginn des Konklaves leitet er die täglichen Generalkongregationen. Gewöhnlich steht er auch der Beerdigungsfeier des verstorbenen Papstes vor. Darüber hinaus leitet der Kardinaldekan die Papstwahl und stellt dem Kandidaten, der die erforderliche Stimmenanzahl auf sich vereinigen konnte, die Frage: „Acceptasne electionem de te canonice factam in Summum Pontificem?“ (Nimmst Du Deine kanonische Wahl zum Papst an?). Darf der Kardinaldekan nicht am Konklave teilnehmen, weil er das 80. Lebensjahr bereits überschritten hat, oder ist er selbst der Erwählte (siehe Konklave 2005), wird diese Aufgabe vom Kardinalsubdekan oder wenn dieser auch nicht am Konklave teilnimmt, durch den nächst ranghöchsten Kardinal übernommen.

Dem Kardinaldekan obliegt es nach der Wahl eines neuen Papstes weiterhin, diesen nach dem Namen, den er sich geben möchte, zu fragen und, sofern er noch nicht die Bischofsweihe empfangen hat, noch im Konklave zum Bischof zu weihen.

Auch die Beerdigungsfeier anlässlich des Todes eines Kardinals wird meist vom Kardinaldekan oder einem seiner Vertreter geleitet.

Seit 2005 ist Angelo Kardinal Sodano Kardinaldekan und Roger Kardinal Etchegaray Subdekan. Da beide bereits über 80 Jahre alt sind, würde im Falle einer Papstwahl der in der Rangfolge der Kardinäle an Position drei stehende Giovanni Battista Kardinal Re deren Leitung übernehmen.

Siehe auch


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