- Kennzeichenabkommen
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Das Kennzeichenabkommen, oder „multilaterales Garantieabkommen zwischen nationalen Versicherungsbüros“, vereinfachte den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa. Seit Inkrafttreten des Abkommens kann bei Fahrten in die Unterzeichnerländer auf eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) verzichtet werden. Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung gilt das Autokennzeichen des Herkunftslandes. Das Abkommen basiert auf einer EG-Richtlinie aus dem Jahr 1972. Es wurde am 15. März 1991 unterzeichnet und gilt für Unfallschäden, die nach dem 1. Juni 1991 entstanden. Die Grundsätze des Abkommens gelten in den Internal Regulations des Council of Bureaux von 2003 weiter.
Mitglieder
Unterzeichnerstaaten sind:
Versicherer empfehlen, trotz des Abkommens, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, um die Formalitäten bei einem Unfall einfacher regeln zu können.[1]
Einzelnachweise
Weblinks
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