Neugeborenes

Neugeborenes
Neugeborenes in Henkelstellung
Tahiti/ im Wasserbecken Neugeborenes
Untersuchung eines Neugeborenen
Quantile des Geburtsgewichts von Lebendgeborenen in Deutschland 1990-2008.

Als Neugeborenes bezeichnet man ein Kind nach der Geburt bis zum Alter von vier Wochen. Die Bezeichnung Säugling wird hingegen für das gesamte erste Lebensjahr genutzt.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklungsstand

Das mediane Geburtsgewicht von neugeborenen Mädchen beträgt 3,2 kg (5% Perzentile: 2,5 kg 95% Perzentile: 4,0 kg), das von neugeborenen Jungen 3,3 kg (5% Perzentile: 2,6 kg 95% Perzentile: 4,1 kg). Das Gewicht der Kinder von Mehrgebärenden ist um durchschnittlich etwa 85 bis 140 Gramm höher als das von Erstgebärenden.[1] Die Geburtslänge von neugeborenen Mädchen beträgt 49,1 cm (5% Perzentile: 46,1 cm 95% Perzentile: 52,2 cm), die von neugeborenen Jungen 49,9 cm (5% Perzentile: 46,2 cm 95% Perzentile: 53,0 cm)[2]

Man unterscheidet historisch bedingt

  • Frühgeborene (auch: Frühchen) mit einer Schwangerschaftsdauer von weniger als 37 abgeschlossenen Wochen
  • Reifgeborene mit mehr als 37 aber weniger als 42 abgeschlossenen Wochen Schwangerschaftsdauer
  • Übertragene Neugeborene mit mehr als 42 abgeschlossenen Wochen Schwangerschaftsdauer

Aussagekräftiger ist die Angabe der abgeschlossenen Schwangerschaftswochen, die bei den heutigen Möglichkeiten der Neonatologie zusammen mit dem Geburtsgewicht mehr über die mögliche Morbidität oder Mortalität aussagen.

Nach der Geburt ist anhand des Aussehens der Haut des Neugeborenen eine Aussage über die Reife möglich, auch wenn eine Berechnung der Schwangerschaftswoche nicht möglich war. Zu früh geborene Kinder sind noch mit der sogenannten Käseschmiere (vernix caseosa) überzogen, die etwa ab der 27. SSW gebildet wird, etwa in der 36. Woche ihren Höchststand hat und etwa in der 40. Woche meist komplett verschwindet. Übertragene Kinder haben wegen der nun fehlenden Vernix eine meist trockene und rissige Haut, was auch als Waschfrauenhände bezeichnet wird.

Rechtliche Situation

Ab der Geburt gelten für Neugeborene in den meisten Staaten bzw. Kulturen der Welt die Menschenrechte, wenngleich es Tendenzen gibt, Neugeborenen mit Behinderung noch den rechtlichen Status eines Embryo oder Fetus zu belassen, der eine Tötung aufgrund medizinischer oder embryopathischer Indikation straffrei lässt. Dies soll eine Entscheidung darüber ermöglichen, das Leben des Neugeborenen gegebenenfalls legal zu beenden beziehungsweise es nicht zu erhalten (Neonatizid), beispielsweise wenn sich das Elternpaar auch bei einer pränatal diagnostizierten Behinderung für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätte.

Zwei Verfechter dieser Meinung sind Peter Singer und der britische Bioethiker John Harris, der ähnlich wie Singer die Ansicht vertritt, dass es im Falle schwerstbehinderter Neugeborener "nicht plausibel ist, von einem moralischen Wandel während der Reise durch den Geburtskanal auszugehen" (BBC-News, 16. Januar 2004), wenn eine vorgeburtliche Tötung durch Abtreibung legal gewesen wäre.

Aus der Geschichte

Das schwerste Neugeborene, von dem jemals berichtet wurde, kam am 19. Januar 1879 als Hausgeburt in Seville im US-Bundesstaat Ohio zur Welt. Anna Bates (1846–1888), die selbst 227 cm groß war, wurde von einem Kind entbunden, das 10,6 Kilogramm schwer und 76 cm (nach anderer Quelle 71 cm) groß war. Es starb jedoch elf Stunden später. [3]

Verwandte Themen

Literatur

  • Bolster, Alice u.a.: Muttersein. 101 Tipps für Mütter von Neugeborenen (1999)
  • Kuhse, Helga, Singer, Peter: Muss dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener (1993)
  • S2-Leitlinie: Betreuung des gesunden Neugeborenen im Kreißsaal und während des Wochenbettes der Mutter , AWMF-Registernummer 024/005 (online: Volltext), Stand 09/2004

Quellen

  1. Franz Daffner: Das Wachstum des Menschen. Anthropologische Studie. 2. Auflage. Engelmann, Leipzig 1902. S. 125 f.
  2. [1]
  3. Guinness World Records 2006, Seite 17, abgefragt am 18. Januar 2010

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