- Krankenpflegegesetz (Deutschland)
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Basisdaten Titel: Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege Kurztitel: Krankenpflegegesetz Abkürzung: KrPflG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht Fundstellennachweis: 2124-23 Datum des Gesetzes: 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) Inkrafttreten am: 1. Januar 2004 Letzte Änderung durch: Art. 7 G vom 24. Juli 2010
(BGBl. I S. 983, 991)Inkrafttreten der
letzten Änderung:30. Juli 2010
(Art. 14 Abs. 1 G vom 24. Juli 2010)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Gesetze zur Krankenpflege gibt es in fast allen Industriestaaten und auch den meisten Entwicklungsländern. In Deutschland gibt es eine sehr umfassende Regelung aus dem Jahr 2003, die Anfang 2004 wirksam wurde.
Dieses Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz, abgekürzt KrPflG) wurde in seiner jetzigen Form im Bundesgesetzblatt 2003 Teil 1, Nr. 36 (21. Juli 2003) veröffentlicht und trat am 1. Januar 2004 in Kraft.
Das Gesetz regelt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in (die seit etwa 2000 auch in Österreich üblich ist)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
und die Gesundheits- und Krankenpflege/Kinderkrankenpflegeausbildung. Außerdem die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen in der EU. Die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in wird jetzt nicht mehr über ein Bundesgesetz, sondern über Landesgesetze geregelt.
Das neue KrPflG ersetzt das alte Krankenpflegegesetz vom 16. Oktober 1985, welches zuletzt im Jahr 2002 modifiziert wurde.
Am 19. November 2003 wurde dazu die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) veröffentlicht, die die näheren Details besonders der Prüfungen regelt.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der deutschen Krankenpflege
Neu waren die Ausweitung des theoretischen Unterrichts auf 2100 Stunden und 2500 Stunden praktische Ausbildung, die Praxisanleitung hat nun durch "geeignete Fachkräfte" (mind. 200 Std. berufspädagogische Qualifikation) zu erfolgen und Nachtdienst in der zweiten Ausbildungshälfte zwischen 80 und 120 Stunden. Für die praktischen Ausbildung gibt es nur noch eine grobe Gliederung.
Auf Grund des § 8 des Krankenpflegegesetzes verordneten das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung folgende Details (Aufbau der Verordnung):Abschnitt 1 - Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen
Insbesondere Dauer und wer prüft.
§ 1 Gliederung der Ausbildung, § 2 Praktische Ausbildung, § 3 Staatliche Prüfung, § 4 Prüfungsausschuss, § 5 Zulassung zur Prüfung, § 6 Niederschrift, § 7 Benotung, § 8 Bestehen und Wiederholung, § 9 Rücktritt von der Prüfung, § 11 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, § 12 Prüfungsunterlagen, § 13 Schriftlicher Teil der Prüfung, § 14 Mündlicher Teil der Prüfung, § 15 Praktischer Teil der Prüfung
Abschnitt 3 - Ausbildungsverhältnis
Vertrag etc. (wichtig kann § 17 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis werden)
Abschnitt 4 - Erbringen von Dienstleistungen
§ 20 regelt eine vorübergehende Dienstleistungserbringung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages; dies ist der zuständigen Behörde vorher anzuzeigen.
Abschnitt 5-7 - Übergangs- und Schlussvorschriften, Bußgeld-, Anwendungsvorschriften
§ 21 bis § 25
In Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) werden die Themenbereiche für Theoretischen und Praktischen Unterricht genannt. Im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2003, Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 19. November 2003 bzw. Anlage 2 (zu § 1 Abs. 4)
Siehe auch
Literatur
- Gabriele Baumhard, Helene Brüne u. a.: Handbuch Praxisanleitung in Pflegeberufen. Autorengruppe der Gemeinschaft zur Förderung der Krankenpflege e.V. (Ekkehard Marschelke Hrsg.). W. Tietzsch Verlag, Meßstetten/Tieringen. 2007. 217 Seiten. ISBN 3938289007
- Annette Storsberg / Claudia Neumann / Ralf Neiheiser, Krankenpflegegesetz. Mit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege. Kommentar, 7. Auflage, Stuttgart 2011, Verlag Kohlhammer, ISBN 978-3-17-021045-5
Weblinks
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