Nachtdienst

Nachtdienst

Als Nachtdienst (oder je nach Berufsgruppe: Nachtschicht)[1] wird eine regulär vereinbarte Arbeitszeit zwischen meist 22 und 6 Uhr bezeichnet. In der Schweiz unterscheidet man zwischen Abendarbeit (20 bis 23 Uhr) und Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr) [2]. Im deutschen Arbeitszeitgesetz § 2 ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr (in Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr) als Nachtzeit festgelegt. Nachtarbeit liegt nach diesem Gesetz dann vor, wenn die Arbeit mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Als Nachtarbeitnehmer gilt dem Gesetz, wer „normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten“ hat oder „Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr“ leistet.[3]

Der Nachtdienst wird in den betroffenen Berufsgruppen durch möglichst einvernehmlich erstellte Dienstpläne oder Schichtpläne geregelt und meist durch Zuschläge zum Entgelt vergütet. Zum Ausgleich der Mehrbelastung müssen dem Nachtdienst freie Tage folgen. So fordert das deutsche Arbeitszeitgesetz im § 6, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes regelt, zusätzliche bezahlte freie Tage oder einen Entgeltzuschlag. Die in § 5 geforderte Ruhezeit (nicht zu verwechseln mit Erholungszeit) von mindestens 11 Stunden nach einer Arbeitszeit schließt einen direkten Wechsel in einen anschließenden Früh- oder Spätdienst aus, sodass nach einer Nachtdienstperiode regelmäßig ein freier Tag folgt.

In Einzelfällen oder nach branchenspezifischer Vereinbarung kann die Abgeltung der Erschwernisse auch durch höher gewichtete Überstunden oder im Urlaubs- oder Zeitausgleich (Zeitgutschrift) erfolgen.

Inhaltsverzeichnis

Medizinische Aspekte

Während vereinzelte, so genannte eingestreute Nachtdienste als weniger belastend gelten, führt ihre Häufung – ebenso wie bei Schichtarbeit – oft zu gesundheitlichen Problemen (vor allem Magen-Darm-Trakt, Herz-, Zyklusstörungen, Depression). Wenn zur Zeit des natürlichen Leistungstiefs zwischen 2 und 5 Uhr oft nachts zu arbeiten ist, kann sich die „innere Uhr“ – außer bei extremen Nachtmenschen („Eulen“) – nie ganz anpassen und der Circadianrhythmus gerät außer Tritt. Zudem erfordert auch die erfolgende Teilanpassung des Rhythmus zusätzliche Kraft. Daher empfehlen Chronobiologen den Betroffenen, auch an arbeitsfreien Tagen zu festen Zeiten zu Bett zu gehen und die Schlaf- und Wachzeiten vor der nächsten Schicht schrittweise nach vorne (nicht nach rückwärts) zu verschieben. Der Erholungsschlaf nach Nachtarbeit kann auch in zwei Etappen geteilt werden, zum Beispiel 4 Stunden morgens und 2-3 Stunden abends (siehe Kurzschlaf). Sinnvoll sind auch so genannte „Power Naps“ in der Art eines kurzen Mittagsschlafs. Auf alle Fälle aber sollte versucht werden eine durchgängige Schlafperiode zu erreichen.

Betroffene Berufsgruppen

Nachtdienste in größerem Ausmaß sind in allen jenen Berufen und Organisationen unerlässlich, deren Dienste rund um die Uhr verfügbar sein müssen, etwa

Arbeitsrechtliche Regelungen

Die arbeits- und betriebsrechtliche sowie finanzielle Regelung der Nachtdienste kann auf unterschiedliche Art erfolgen. Wichtige Rechtsgrundlagen finden sich unter Anderem im deutschen Arbeitszeitgesetz, in eigenen Betriebsvereinbarungen oder übergreifend in den Österreich: Kollektivverträgen, Deutschland: Tarifverträgen geregelt.

Besonders gewichtig sind solche Verhandlungen in solchen Industriezweigen, wo die nächtliche Unterbrechung der Produktion zu größeren technischen oder ökonomischen Nachteilen führen würde – wie etwa in der Stahlindustrie und ihren im 24-Stunden-Betrieb laufenden Hochöfen, oder bei öffentlichen Verkehrsträgern wie der Bahn.

Die Regelung von nur fallweise erforderlichen Nachtdiensten ist dem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen, hat aber adäquate Regelungen im Steuerrecht und meist auch im Versicherungswesen – zum Beispiel im Fremdenverkehr und im Gastgewerbe, für nur bei Nacht sinnvolle Exkursionen, für technische oder studentische Außendienste oder für militärische oder sonstige Nachtübungen. Länderweise unterschiedliche Sonderregelungen finden sich auch bei den Alten- und Pflegediensten, im Not- und Polizeidienst, für die Vergnügungs- und Freizeitindustrie, für Bordelle etc. und für Taxi- und vergleichbare Unternehmen.

Arbeitnehmer-Schutz

Für Schwangere und für junge Arbeitnehmer sind allfällige Verpflichtungen zu Nachtdiensten in den meisten Staaten verboten oder stark eingeschränkt. Das Arbeitsrecht einiger Industriestaaten kennt sogar das Verbot von auch freiwilligen Diensten solcher Art.

Im Krankenhaus und bei Notdiensten, Pflege- und Sozialdiensten ist die Regelung der Schichtdienste, der Nacht- und Frühdienste in Deutschland, Österreich und teilweise auch in der Schweiz ein immer wiederkehrendes Diskussionsthema. Beispielhaft sei auf in 2007 in Deutschland geführten Verhandlungen bei der Deutschen Bahn und mit den Ärzten in Zusammenhang mit Nacht- und Bereitschaftsdiensten sowie für Regelungen bei Wechselzeiten verwiesen.

Literatur und Weblinks

Quellen

  1. Meistens wird in den traditionell als öffentliche Dienste bezeichneten Bereichen (von denen inzwischen viele privatisiert sind) vom „Dienst“ gesprochen. In den südlichen Gebieten des deutschen Sprachraums, wird zudem oft jede Form abhängiger Beschäftigung als „Dienst“ bezeichnet. Analog dazu wird „Nachtdienst“ von „Nachtschicht“ unterschieden.
  2. Reglement über die Arbeitszeit... der Gemeinde Vaz/Obervaz (Schweiz)
  3. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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