Kurschwert

Kurschwert
Kurschwerter

Das Kurschwert (von mhd. kueren = erwählen, entwickelt aus ahd. kuri = Überlegung, Prüfung, Wahl) ist grundlegend als ein - meistens besonderes prunkvolles - Schwert zu verstehen, das einem Amtsträger bei der Amtseinführung in ein hohes geistliches oder auch weltliches Amt übergeben wird. Bei der Ausübung der gerichtlichen Vollmacht eines solchen Amtsträgers wird das Schwert oft demonstrativ präsentiert. Die Übergabe eine solchen Schwertes ist für Krönungsordines schon für das frühe Mittelalter nachgewiesen[1]. Im Zusammenspiel mit Lanze, Zepter, Globus und Krone bildete das Kurschwert ein Ensemble, in dem es für die Legitimation der Ausübung der herrscherlichen Gewalt steht. Tatsächlich in Gebrauch befindliche Schwerter lassen sich erst für das späte Mittelalter nachweisen[2].

In Gebrauch eines Kurfürsten ist es als ein Würdezeichen eines solchen zu verstehen. Dazu gehören Kurhut und Kurmantel, letztere meistens mit Hermelinkragen. In Kursachsen beispielsweise ist das Schwert als Zeichen des Erzmarschallamtes verwendet worden, das die Herzöge bekleideten.[3]. Es wird auch als Erzmarschallschwert bezeichnet. Viele Darstellungen zeigen den Herrscher, das Schwert mit der rechten Hand führend und auch den Kurhut tragend. So auf den Grabplatten der Kurfürsten Ernst († 1486) und Friedrich II. († 1464)[4]. Das Brandenburger Kurschwert (Entstehungszeit etwa 1467 bis 1538 ist noch nicht restlos geklärt) hat die Bezeichnung erst durch den Großen Kurfürsten erhalten [5].

Ernst von Sachsen mit dem Kurschwertwappen

Das brandenburgische Kurschwert gehört zu den Preußischen Kronjuwelen. In den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wird das sächsische Kurschwert von 1425 aufbewahrt. Das Kurschwert des Kurfürsten Moritz von Sachsen und das von Friedrich I., der auch der Streitbare genannt wurde, werden dort verwahrt. Friedrich I. wurde von Kaiser Sigismund mit der Kurwürde belehnt.

Heraldik

In der Heraldik werden zwei gekreuzte Schwerter dargestellt und so im Amtswappen des Marschalls verwendet. Die ernstinische Linie führte auf schwarz-weißem Wappenschild rote gekreuzte Schwerter. 1547 (Schmalkaldischer Krieg) wechselte die Kurwürde zu der albertinischen Linie des Hauses Wettin. Sie bevorzugten die Schwertdarstellung im Mittelschild. Im Pappenheimer Wappen verwendete man einen gevierten Schild. Die Pappenheimer waren zu Reichserbmarschällen[6]aufgestiegen.

Die Ausführung in anderen Wappen erfolgt nach den Regeln für das Schwert als gemeine Figur.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Eichmann, Eduard. Die Kaiserkrönung im Abendland. Ein Beitrag zur Geistesgeschichte des Mittelalters, 2. Bde., Würzburg 1942.
  2. Zusammenfassen Darstellung in: Stichwort Kur- und Ehrenschwerter in: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich (Residenzenforschung), Teilband 1: Begriffe, Göttingen 2005. S. 287-289.
  3. Heinz Machatscheck: Unterhaltsame Wappenkunde. Verlag Neues Leben, Berlin 1981
  4. Matthias Donath: Die Grabmonumente im Dom zu Meissen. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2004, ISBN 3-937209-45-X
  5. Traugott Märcker, Das Brandenburgische Kurschwert. In: Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 1860, Sp. 327–328
  6. Gert Oswald: Lexikon Heraldik, Bibliographisches Institut, Mannheim 1984, ISBN 3-411-02149-7

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