- Kurt von Stempel
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Kurt Baron von Stempel (* 15. April 1882 in Wittenheim-Sussey/Kurland; † 26. August 1945 in Potsdam) war ein deutscher Verwaltungsjurist.
Leben und Beruf
Nach bestandenem Staatsexamen promovierte Stempel 1904 in Greifswald mit einer Arbeit über Fragen des Schuldrechts.[1] Im gleichen Jahr begann er sein Referendariat. 1909 wurde er Gerichtsassessor und 1911 Regierungsassessor.[2]
1915–16 war Stempel bei der deutschen Militärverwaltung in Kurland beschäftigt. 1916–17 war er Referent in der Nachrichtenabteilung des Auswärtigen Amtes. 1917–19 folgte er Magnus Freiherr von Braun als Landrat des Kreises Wirsitz in der Provinz Posen. 1919–28 war Stempel Landrat des Kreises Kolberg-Körlin in der Provinz Pommern. 1928 schied Stempel vorübergehend aus dem Staatsdienst aus.[2]
1928 erfolgte seine Ernennung zum Hauptgeschäftsführer des Deutschen und Preußischen Landkreistages. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 musste er dieses Amt abgeben und wechselte als Direktor in die Präsidialabteilung des Reichsrechnungshofes.[2] 1935 wurde Stempel in den Ruhestand versetzt.
Einzelnachweise
- ↑ Kurt von Stempel: Wie unterscheiden sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche Forderungsübertragung und Schuldübernahme hinsichtlich ihres Einflusses auf Forderung, Einwendungen und Nebenrechte? Abel, Greifswald 1904.
- ↑ a b c Akten der Reichskanzlei: Stempel, Kurt Baron von. Abgerufen am 2. September 2009.
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