- Landesbeamtengesetze (Deutschland)
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Beamte der deutschen Länder und Kommunen unterliegen der Gesetzgebungskompetenz des jeweiligen Landesgesetzgebers. Grundlegende Fragen des Beamtenstatus sind bisher im (bundesweiten) Beamtenrechtsrahmengesetz geregelt worden. Dieses wurde zum 1. April 2009 durch das Beamtenstatusgesetz ersetzt, das nur noch wenige Sachverhalte regelt. Außerdem ist (derzeit noch) das Recht der Beamtenbesoldung (Bundesbesoldungsgesetz) und der Beamtenversorgung (Ruhestand, siehe Beamtenversorgungsgesetz) bundesweit, auch für Landes- und Kommunalbeamte geregelt.
Ansonsten enthalten die Landesbeamtengesetze genaue Regelungen. Fragen der Laufbahn, der Arbeitszeit, des Urlaubs, der Nebentätigkeit, des Disziplinarrechts, der Beihilfe im Krankheitsfall (bzw. bei Polizei- und Feuerwehrbeamten der freien Heilfürsorge) und seit 2003 auch der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) sind durch Landesgesetze und -Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften geregelt.
Die Regelungen in allen Ländern sind zwar ähnlich, aber nicht identisch. Bei der Arbeitszeit, den Selbstbeteiligungen der Beihilferegelungen, auch als Kostendämpfungspauschale bezeichnet, sowie bei den Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld) zeigen sich die größten Unterschiede. Die Regelungen befinden sich zum einen in den Sonderzahlungsgesetzen, Landesbesoldungsgesetzen und Disziplinargesetzen sowie in den Beihilfeverordnungen, den Erholungsurlaubsverordnungen, Sonderurlaubsverordnungen, Nebentätigkeitsverordnungen, Arbeitszeitverordnungen, Mehrarbeitsverordnungen und ergänzenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die für alle Bundesländer existieren.
Auch die Personalvertretung für die Landes- und Kommunalbeschäftigten (allerdings auch die dortigen Arbeiter/innen und Angestellten) sind ebenfalls durch Landesgesetze geregelt.
Derzeit sind weitere Reformen des Beamtenrechtes geplant (siehe sog. Schily/Bsirske/Heesen-Papier). Die Bundesländer haben im Rahmen der Föderalismusreform weitere Gesetzgebungskompetenzen, insbesondere bei der Besoldung und Versorgung erhalten. Die Gewerkschaften befürchten deshalb einen Rückfall in die Rechtszersplitterung des 19. Jahrhunderts. Mit Beginn des Jahres 2008 haben zahlreiche Bundesländer die besoldungsrechtlichen Regelungen gegenüber der bisher bundeseinheitlichen Regelung teilweise oder gänzlich eigenständig in eigenen Landesbesoldungsgesetzen geregelt.
Weblinks
- Beamtengesetz Württemberg-Baden von 1946 (nicht mehr gültig)
- Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) vom 29. Juli 2008
- Landesbeamtengesetz Berlin vom 19. März 2009
- Beamtengesetz Brandenburg
- Hamburger Beamtengesetz
- Hessisches Beamtengesetz
- Beamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsisches Beamtengesetz
- Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen
- Beamtengesetz Rheinland-Pfalz
- Saarländisches Beamtengesetz
- Sächsisches Beamtengesetz
- Beamtengesetz Sachsen-Anhalt vom 15. Dezember 2009
- Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein vom 26. März 2009
- Thüringer Beamtengesetz
- Eckpunktepapier zur Beamtenrechtsreform (Schily/Bsirske/Heesen-Papier)
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