- Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
-
Der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht (LfB) ist in einigen deutschen Bundesländern der Verantwortliche für den Bau und Betrieb von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen, wenn diese Aufgaben nicht dem Eisenbahn-Bundesamt obliegen. Dabei handelt es sich um die Betreuung von Anschlussbahnen, Parkeisenbahnen, Privatbahnen, Schmalspurbahnen, Feldbahnen, laut Einigungsvertrag von einigen Straßenbahnen sowie teilweise von Kleinbahnen. Ferner ist der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht für die stationären Anlagen bei Oberleitungsbussen zuständig, das heißt für die Fahrleitungsinfrastruktur und die dazugehörigen Unterwerke.
In den neuen Bundesländern folgte der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht der Staatlichen Bahnaufsicht.
Weblinks
- Wahrnehmung der Bahnaufsicht im Land Brandenburg, Bekanntmachung des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 12. Mai 1993
- Verordnung über die Staatliche Bahnaufsicht, Bahnaufsichtsverordnung (BAVO) der DDR vom 22. Januar 1976
Kategorien:- Verkehrsbehörde (Deutschland)
- Eisenbahnrecht (Deutschland)
- Oberleitungsbus
Wikimedia Foundation.