- Landesschülerrat Niedersachsen
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Der Landesschülerrat (LSR) ist die höchste Schülervertretung im Lande Niedersachsen. Die Aufgaben und Rechte des Landesschülerrates liegen in dem Informations- und Meinungsaustausch, in Anhörungs-, Vorschlags- und Auskunftsrechten, in der Stellungnahme- und vor allem Zustimmungserfordernissen.
Inhaltsverzeichnis
Wahlen
Der Landesschülerrat wird auf der Ebene der ehemaligen Regierungsbezirke gewählt, welche die Wahlversammlungen auf Bezirksebene einberufen. Alle Mitglieder der Kreisschülerräte sind stimmberechtigt und wählbar. Darüber hinaus sind aus kreisfreien Städten die Mitglieder der Stadtschülerräte stimmberechtigt und wählbar.
Hauptschulen, Realschulen,Oberschulen,Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie Schulen in freier Trägerschaft stellen je ein Mitglied pro Schulbezirk, berufsbildende Schulen je zwei Mitglieder pro Bezirk. Jedes der 40 Mitglieder hat ein Ersatzmitglied, welches beim Ausscheiden des Mitglieds nachrückt.
In jedem ehemaligen Regierungsbezirk in Niedersachsen, von denen es bis zu ihrer Auflösung 2004 insgesamt vier gab, wird je ein Vertreter für die Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft gewählt. Darüber hinaus werden jeweils zwei Vertreter für die Berufsbildenden Schulen gewählt. Zusätzlich haben noch die ausländischen Mitschüler die Möglichkeit in jedem Bezirk ein Zusatzmitglied zu wählen.
Zur Durchführung der Wahlen werden auf der Wahlversammlung auf Bezirksebene jeweils alle KSR-Vertreter und SSR-Vertreter einer Schulform, welche der Einladung gefolgt sind, in einer Gruppe zusammengefasst und wählen aus dieser Gruppe den Vertreter ihrer Schulform im Landesschülerrat.
Der Landesschülerrat wählt zudem sechs Mitglieder für den Landesschulbeirat und einen Vertreter für den Landesbeirat für Jugendarbeit.
Organisationsstruktur des 16. Landesschülerrats
Der 16. Landesschülerrat Niedersachsen ist folgendermaßen organisiert:
In den einzelnen Regierungsbezirken wurde für jede Schulform 1 (BBS 2) Vertreter und Stellvertreter gewählt. Die regulären Mitglieder bilden die Vollversammlung. Sie entscheidet im Prinzip alles, was den Landesschülerrat betrifft. Die Vollversammlung beschließt das Arbeitsprogramm, beschließt, wenn möglich, die Stellungnahmen, wählt den Vorstand, bildet Arbeitsteams, somit gibt die Vollversammlung die inhaltlichen Themen vor.
Der Vorstand besteht aus 5 gleichberechtigten Mitgliedern und ist verantwortlich für die Büroarbeit (Bearbeitung der Post, Zusammentragen von Meinungen zu den Erlassentwürfen, Verwaltung der Geschäftsstelle), für die Beantwortung oder Weiterleitung von Fragen und Anfragen, die Leute an den LSR haben und die Organisation der Vollversammlung. Er ist aber auch für die inhaltlichen Themen verantwortlich. Er hält Kontakt zu anderen Organisationen und Verbänden (z.B. den Jugendverbänden und –parteien sowie den Lehrer- und Elternverbänden). Pressemitteilungen werden von ihm verfasst und herausgegeben. Stellungnahmen zu Verordnungs-, Erlass- und Gesetzesentwürfen werden vom Vorstand verabschiedet, sollte in der gesetzten Frist (meistens 6 Wochen) keine Vollversammlung stattfinden.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Dieser koordiniert und organisiert die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsstelle, Kultusministerium und Vorstand. Zudem ist der Vorsitzende der erste Ansprechpartner des LSR.
Förderverein
Da Schülervertretungsarbeit ein bedeutender Bestandteil in der Gestaltung und Verbesserung der Bildungslandschaft in Niedersachsen ist und regelmäßig an finanzielle Grenzen stößt, wurde im Juni 2008 ein Förderverein gegründet. Gründer waren amtierende und ehemalige Mitgliedern des Landesschülerrats Niedersachsen.
Der Förderverein unterstützt:
- die Arbeit des Landesschülerrats Niedersachsen
- Projekte von Schülervertretungen
- die Erstellung von Informationsmaterial im Rahmen der SV-Arbeit
- Schülerinnen und Schülerin besonderen Einzelfällen
Anträge auf Förderung können vom Landesschülerrat Niedersachsen, von Schülervertretungen in Niedersachsen und in besonderen Einzelfällen von Schülern gestellt werden.
Neutralität
Der Verein ist schulpolitisch neutral. Er will weder Aufgaben übernehmen, die in die Zuständigkeit des Staates liegen, noch sonstige Einrichtungen oder Initiativen ersetzen.
Weblinks
Bund:
Bundesschülerkonferenz (BSK) | Freier Zusammenschluss der LandesschülerInnenvertretungen (FZL)Länder:
Baden-Württemberg: Landesschülerbeirat (LSBR) | Bayern: Landesschülerrat (LSR) / LandesschülerInnenvereinigung (LSV) / unabhängige StadtschülerInnenvertretung (SSV, nur München-Stadt) | Berlin: Landesschülerausschuss (LSA) / LandesschülerInnenvertretung (LSV) | Brandenburg: Landesschülerrat (LSR) | Bremen: Gesamtschüler innenvertretung (GSV) | Hamburg: SchülerInnenkammer hamburg (skh) | Hessen: Landesschülervertretung (LSV) | Mecklenburg-Vorpommern: Landesschülerrat (LSR) | Niedersachsen: Landesschülerrat (LSR) | Nordrhein-Westfalen: LandesschülerInnenvertretung (LSV) | Rheinland-Pfalz: LandesschülerInnenvertretung (LSV) | Saarland: Gesamtlandesschülervertretung (GLSV) | Sachsen: Landesschülerrat (LSR) | Sachsen-Anhalt: Landesschülerrat (LSR) | Schleswig-Holstein: Landesschülervertretungen (LSVen) | Thüringen: Landesschülervertretung (LSV)(Mitglieder der Bundesschülerkonferenz (BSK) sind als kursiv markiert)
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