Landesschülerbeirat

Landesschülerbeirat

Der Landesschülerbeirat (LSBR) ist ein Beratungsgremium des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Das Gremium ist die offizielle Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen auf Landesebene. Der LSBR ist Mitglied in der Bundesschülerkonferenz (BSK)

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung und Wahl

Der Landesschülerbeirat setzt sich zusammen aus 24 ordentlichen Vertretern und ebenso vielen Stellvertretern, die auf zwei Jahre gewählt werden. Sie müssen zum Zeitpunkt der Wahl eine Schule in Baden-Württemberg besuchen und Mitglied des Schülerrats sein, der sich aus den gewählten Klassensprechern und den Schülersprechern zusammensetzt.

Die Wahlen werden von den Regierungspräsidien organisiert. In jedem Regierungsbezirk (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen) wird ein Vertreter und ein Stellvertreter für jede Schulart gewählt. Damit gibt es im Landesschülerbeirat jeweils vier ordentliche Vertreter und vier Stellvertreter für die Sonderschulen, die Hauptschulen, die Realschulen, die Gymnasien, die Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen sowie für die Berufskollegs, Berufsoberschulen und beruflichen Gymnasien.

Auf den Wahlveranstaltungen kommen die Schülersprecher der jeweiligen Schulart eines Regierungsbezirks zusammen und wählen aus ihrer Mitte einen Vertreter für den Landesschülerbeirat. Eine Zwischenebene wie in anderen Bundesländern -- z.B. feste Kreisschülervertretungen, die Delegierte auf Landesebene entsenden -- gibt es nicht.

Aufgaben des Landesschülerbeirats

Der Landesschülerbeirat wird vom Kultusministerium über dessen Vorhaben informiert und bekommt insbesondere Gesetzesinitiativen und Verordnungen vor deren Inkrafttreten zur Beratung vorgelegt. Das Gremium kann dann dazu Stellung nehmen und auch eigene Vorschläge und Anregungen unterbreiten.

Der LSBR vertritt die Anliegen der Schüler darüber hinaus in der Öffentlichkeit. Er mischt sich in aktuelle bildungspolitische Debatten ein, nimmt an Diskussionsveranstaltungen teil und verfasst Pressemitteilungen.

Der Landesschülerbeirat führt Fortbildungsveranstaltungen für Schülervertreter durch, beispielsweise den Landesschülerkongress, der in der Regel alle zwei Jahre stattfindet. Außerdem bietet er ein Handbuch für Schülervertreter an, das zusammen mit dem regionalen Schülerarbeitskreis "Schülernachrichtendienst" (SND) erarbeitet und herausgegeben wurde.

Geschichte des Landesschülerbeirats

Der Landesschülerbeirat wurde 1994 eingerichtet, im April desselben Jahres nahm das Gremium erstmals seine Arbeit auf. Davor waren die Schüler auf Landesebene nur im Landesschulbeirat vertreten, in dem ebenfalls Lehrer, Eltern und andere Gruppen wie bspw. die Kirchen und die Wirtschaft vertreten sind. Durch das große Engagement der Schüler in diesem Gremium und die anhaltenden Forderung nach einer eigenen Interessenvertretung wurde schließlich der Landesschülerbeirat eingerichtet.

Belege

  • Schulgesetz für Baden-Württemberg, § 69: Landesschülerbeirat, Arbeitskreise der Schüler
  • Wendel, Pietsch und andere, Herausgeber: Landesschülerbeirat Baden-Württemberg und Schülernachrichtendienst (2007). Das SMV-Handbuch für Baden-Württemberg, 1. Auflage, Stuttgart: Yaez Verlag

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