Landherrenschaft der Geestlande

Landherrenschaft der Geestlande
Der quer durch Hamburg verlaufende Geesthang bildete im 19. Jahrhundert die Grenze zwischen Geest- (re.) und Marschlanden (li.)

Die Landherrenschaft der Geestlande war ein Verwaltungsbezirk im früheren Hamburger Landgebiet. Sie wurde 1830 gebildet und entstand aus der Zusammenlegung der vormaligen Landherrenschaft Hamm und Horn mit derjenigen der Walddörfer und ehemals geistlichen Gebieten.

Die Landherrenschaft umfasste ursprünglich alle Gebiete rechts der Elbe sowie nördlich des eiszeitlichen Geesthanges (siehe Abb.). Nach der Landgemeindeordnung von 1871 – und der darin verfügten Ausgliederung der stadtnahen Vororte – gehörten der Landherrenschaft noch die Gemeinden (und heutigen Hamburger Stadtteile) Alsterdorf, Farmsen mit Berne, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Groß Hansdorf-Schmalenbek, Klein Borstel mit Struckholt, Langenhorn, Ohlsdorf, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt an.

Da das Landgebiet auch im 20. Jahrhundert durch fortgesetzte Eingemeindungen immer weiter zusammenschrumpfte, wurden die Landherrenschaften 1926 zu einer einzigen zusammengelegt.

Durch das Groß-Hamburg-Gesetz wurde Groß Hansdorf-Schmalenbek am 1. April 1937 nach Schleswig-Holstein und dort in den Kreis Stormarn umgegliedert. Die übrigen Gemeinden der früheren Landherrenschaft gehören seit dem 1. April 1938 zur Freien und Hansestadt Hamburg.

Literatur

  • Gustav Bolland: Die Verhandlungen über die Reorganisation des hamburgischen Landgebietes von der Franzosenzeit bis zum Jahre 1835, In: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 32 (1931), S. 128–160. Digitalisat
  • Rainer Postel (Bearb.): Hamburg. In: Thomas Klein (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe B, Bd. 17. Marburg 1978 ISBN 3-87969-142-8, S. 61-135.

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