Landkreistag NRW

Landkreistag NRW

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist ein kommunaler Spitzenverband der Kreise in Nordrhein-Westfalen.

Er vertritt deren Interessen auf den Gebieten Kreisfinanzen, Arbeit und Soziales, Wirtschaft, Gesundheit, Verbraucherschutz, Familie, Jugendhilfe, Bauen und Verkehr, Umweltschutz, Sicherheit und Ordnung. Ihm gehören die 30 nordrhein-westfälischen Kreise, die Städteregion Aachen sowie als außerordentliche Mitglieder die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und der Regionalverband Ruhr an. Der Landkreistag setzt sich für die kommunale Selbstverwaltung ein. Er nimmt zu Gesetzen und Verordnungen gegenüber Landtag und Landesregierung Stellung.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die gemeinsamen Anliegen und Interessen seiner Mitglieder werden vom Landkreistag mit Sitz in Düsseldorf vertreten.

  • Der LKT gibt dem Landtag und der Landesregierung Anregungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und Erlassen, die die Kreise betreffen.
  • Er befasst sich mit Fragen der Organisation, der Wirtschaftlichkeit und der Verwaltungskraft der Kreise.
  • Er berät seine Mitglieder und erteilt Auskünfte.
  • Er sorgt für den Erfahrungsaustausch unter seinen Mitgliedern.
  • Er informiert die Öffentlichkeit über Aufgaben, Einrichtungen und Probleme der Kreise.
  • Er vertritt kreisrelevante Themen auf Europaebene über ein Büro in Brüssel.
  • Der LKT NRW ist Mitglied im Deutschen Landkreistag in Berlin. Ihm gehören über die 13 bundesweiten Landkreistage der Flächenländer alle 301 (Land-) Kreise der Bundesrepublik an.

Mitglieder

Städteregion Aachen, Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Düren, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Gütersloh, Kreis Heinsberg, Kreis Herford, Hochsauerlandkreis, Kreis Höxter, Kreis Kleve, Kreis Lippe, Märkischer Kreis, Kreis Mettmann, Kreis Minden-Lübbecke, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Paderborn, Kreis Recklinghausen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Viersen, Kreis Warendorf, Kreis Wesel, Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Regionalverband Ruhr,

Außerordentliche Mitglieder sind der Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Regionalverband Ruhr (RVR).

Organisation

  • Die Landkreisversammlung ist das oberste Organ des Landkreistages. Sie setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Delegierten der Kreise sowie der Städteregion Aachen und je einem stimmberechtigten Delegierten der drei außerordentlichen Delegierten zusammen und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wählt den Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Die Landkreisversammlung legt die Grundsätze der Verbandsarbeit fest.
  • Der Vorstand besteht aus den 30 Landrätinnen und Landräten sowie dem Städteregionsrat. Außerdem gehört ihm der Leiter der Geschäftsstelle (Hauptgeschäftsführer) als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied an. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu sechs Mitglieder des Landtags als beratende Mitglieder hinzuziehen. Diese sollen Kreistagsmitglieder sein. Der Vorstand vertritt den Verband nach außen. Er bereitet die Landkreisversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus.
  • Die Fachausschüsse bereiten die Beschlüsse der Organe des Landkreistages vor und dienen dem Erfahrungsaustausch zwischen den Kreisen.
  • Der Landkreistag bietet eine Vielzahl von themenbezogenen Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen an.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle wird geleitet vom Hauptgeschäftsführer, der zugleich Geschäftsführendes Vorstandsmitglied ist. Er wird von der Landkreisversammlung auf acht Jahre gewählt und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung unter Aufsicht des Vorstandes. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die Arbeit der Gremien des Landkreistags vorzubereiten und ihre Beschlüsse nach außen umzusetzen. Dazu hält sie laufend Kontakt zum Landtag und zur Landesregierung.

Personen

Der Landkreistag NRW wird derzeit (Stand: Januar 2011) durch folgende Personen vertreten:

  • Präsident: Thomas Kubendorff, Landrat Kreis Steinfurt
  • 1. Vizepräsident: Thomas Hendele, Landrat Kreis Mettmann
  • 2. Vizepräsident: Arnim Brux, Landrat Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Hauptgeschäftsführer: Martin Klein

Freiherr-vom-Stein-Institut

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen ist Träger des Freiherr-vom-Stein-Instituts (FSI). Dies ist eine wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Das FSI hat die Aufgabe, kommunal- und staatswissenschaftliche Grundlagenarbeit zu leisten und die Beziehung zwischen der kommunalen Praxis und den Kommunalwissenschaften zu pflegen.

Büro Brüssel

Der Landkreistag unterhält eine Vertretung in Brüssel bei der Europäischen Union. Kreisrelevante aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene werden beobachtet, Informationen zu EU-Förderprogrammen beschafft. Zudem werden die „Brüsseler Gespräche zur Kommunalpolitik“ organisiert.

Weblinks


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