- Landsting (dänischer Reichstag)
-
Das Landsting (mit bestimmtem Suffix: Landstinget) war das Oberhaus, bzw. Erste Kammer im Dänischen Reichstag zwischen 1849 und 1953.
Geschichte
Mit Einführung der Konstitutionellen Monarchie am 5. Juni 1849 wurde der Rigsdag (Reichstag) geschaffen, in dem es zwei gleichberechtigte Kammern gab, das Landsting und das Folketing. Nur etwa 14% der erwachsenen Bevölkerung (Frauen, Almosenempfänger, Bedienstete, Vorbestrafte und Bankrotteure waren ausgenommen) war für Wahlen zugelassen. Die 51 Mitglieder des Landstings wurden indirekt, über Wahlmänner, gewählt. Wählbar in das Landsting waren nur Personen über 40 Jahren und hohem Einkommen. Dies führte dazu, dass das Landsting große konservative Mehrheiten hatte.
Das parlamentarische System wurde mehrmals reformiert. Nach dem Scheitern der Novemberverfassung von 1863, die zum Verlust von Schleswig, Holstein und Lauenburg an das Königreich Preußen führte, wurde 1866 eine weitere Reform durchgeführt. Diese erhöhte die Zahl der Sitze im Landsting auf 66. Von diesen wurden 12 direkt durch den König ernannt, ein weiterer durch das Løgting auf den Färöern. Die verbleibenden 53 Abgeordneten wurden wie bisher durch Wahlmänner gewählt.
Mit der Verfassungsreform von 1915 wurde die Anzahl der Abgeordneten in das Landsting abermals erhöht, auf 72. Statt einer Ernennung durch den König konnte nun das zurücktretende Landsting 18 Mitglieder in das neue Landsting wählen. Zudem erhielten Frauen und Bedienstete nun das Wahlrecht. Die erste Wahl nach diesem neuen System wurde 1918 durchgeführt.
Nach einem gescheiterten Referendum von 1939 wurde die nächste Reform des Systems erst 1953 vollzogen: Der Reichstag und das Landsting wurden abgeschafft, und das vergrößerte Folketinget wurde zum einzigen Parlament.
Siehe auch
Quelle
Kategorien:- Historisches Parlament (Europa)
- Politik (Dänemark)
- Thing
Wikimedia Foundation.