Laudatio Turiae

Laudatio Turiae
Laudatio Turiae

Laudatio Turiae (lat. das Lob der Turia) wird eine in der Nähe von Rom gefundene Inschrift aus der Zeit des Augustus genannt.[1] Es ist die längste bekannte römische Grabinschrift. Es handelt sich dabei um die vermutlich am Grab gehaltene Lobrede eines Ehemannes auf seine verstorbene Gattin, die in den Grabstein seiner Frau eingraviert ist. Sie vermittelt einen guten Eindruck in das römische Erb- und Eherecht.[2]

Inhaltsverzeichnis

Grabmal

Die Laudatio Turiae genannte Inschrift befand sich auf zwei jeweils vermutlich 2,6 m hohen und um 90 cm breiten Steinplatten, die die von der auf XORIS (uxoris = für die Ehefrau) endenden Widmung überspannt waren und möglicherweise eine Statue der Toten (und ihres Ehemannes) umrahmten.[3] Sie enthielt ursprünglich etwa 180 Zeilen Text.

Das Grabmal wurde spätestens in der 2. Hälfte des 3. Jahrhunderts zerschlagen, denn zwei der rund um Rom gefundenen Fragmente dienten als Abdeckung von Grabnischen in der damals angelegten Marcellinus- und Petrus-Katakombe an der Via Labicana und sind heute in der Villa Albani vermauert. Von den drei Fragmenten der linken Seite existieren nur Abschriften aus dem 17. Jahrhundert.[4] Öffentlich ausgestellt sind nur die beiden zuletzt gefundenen Fragmente, die erhalten gebliebene Hälfte der Kopfstückes der rechten Spalte mit der Widmung XORIS und ein kleineres, einige Zentimeter darunter anzusetzendes Teilstück im Museum in den Diokletiansthermen.

Etwa die Hälfte der ursprünglichen Inschrift ist verloren. Die Rekonstruktion wird zwar einerseits durch die regelmäßige, mit Zwischenräumen für Sinnabschnitte gegliederte Schrift erleichtert, andererseits dadurch erschwert, dass man nicht weiß, wie viele Buchstaben ursprünglich zu jeder Zeile gehörten.[5]

Inhalt

Der Witwer preist in seiner Rede einerseits, wie auf Grabsteinen römischer Frauen nicht unüblich, die häuslichen Tugenden seiner Frau, mit der er 41 Jahre lang verheiratet war. Darüber hinaus schildert er ihren gemeinsamen bewegten Lebensweg: Kurz vor der Hochzeit wurden ihre Eltern ermordet. Während ihr Verlobter in Macedonia und der Schwager in Africa weilten, blieb die junge Braut im elterlichen Haus und sorgte für die Bestrafung der Täter. Zusätzlich musste sie einen Streit gegen die Verwandten ihrer Mutter ausfechten, die über den Weg der gesetzlichen Vormundschaft (siehe unten) Zugriff auf das väterliche Vermögen erlangen wollten und ihr und ihrer Schwester das Erbe vorenthalten. Auch dabei ging sie dank ihrer geschickten Argumentation, dass sie im Gegensatz zu ihrer Schwester keine Manusehe geschlossen habe und daher nach dem Tode ihres Vaters unter keiner Potestas stehe, siegreich hervor und teilte das Erbe mit der Schwester. Erst anschließend zog sie ins Haus der Schwiegermutter und wartete auf ihren Verlobten. In der für damalige Zeit trotz Kinderlosigkeit langen Ehe unterstützte sie ihren Ehemann wiederholt aus diesem Vermögen, u.a. half sie ihm, als er während des Bürgerkriegs zwischen Caesar und Pompeius als Anhänger des Pompeius vor Verfolgung floh, gab ihm ihren Schmuck mit und versorgte ihn im Exil mit Sklaven, Geld und Vorräten. In seiner Abwesenheit schützte sie das Haus vor Milos plündernden Truppen. Obwohl die Ehe mit einem Verbannten als ungültig galt, hielt sie zu ihm. Später bat sie den Triumvirn Lepidus, das Gnadenedikt Octavians auch auf ihren Mann auszudehnen. Obwohl Lepidus sogar nach ihr trat, als sie sich ihm zu Füßen geworfen hatte, beharrte sie hartnäckig und erfolgreich auf ihrem Recht. Ihr Mann erhielt seine Bürgerrechte wieder und konnte nach Rom zurückkehren. Später bot sie ihm sogar die Scheidung bei gleichzeitigem Verzicht auf ihr Vermögen an, um ihm zu ermöglichen, mit einer anderen Frau Kinder zu haben. Er lehnte entschieden ab, weil sie ihm zugleich die Tochter ersetzte.[6] Obwohl er gehofft hatte, dass seine weit jüngere Frau für ihn die Trauerriten vollziehen würde, war sie nun vor ihm gestorben. Trotz ihrer Bitte, keinen zu großen Aufwand um ihre Beerdigung zu treiben, errichtete der am Boden zerstörte Witwer ihr das kostspielige Grabmal.

Identifikation

Die Namen der Toten und ihres Ehemannes fehlen. Das einzige namentlich erwähnte Familienmitglied ist ein Gaius Cluvius, der mit ihrer Schwester verheiratet war. Dass es bei der Verstorbenen sich um Turia, die Ehefrau des Konsuls von 19 v. Chr., Quintus Lucretius Vespillo, handelte, wie u.a. Theodor Mommsen[7] mit Verweis auf Appian[8] und Valerius Maximus[9] annahm, wird von der neueren Forschung nicht bestätigt. So hält M. Durry es für unwahrscheinlich, dass der Witwer seinen Rang in der Rede nicht erwähnte.[10] Dieter Flach zählt einige Widersprüche zwischen den Berichten der Historiker und der Inschrift auf. So nennt die Inschrift als Mitwisser Schwester und Schwager statt der bei Valerius erwähnten Sklavin. Zudem hält er Turias Tat zwar für bemerkenswert, aber nicht für einmalig, was selbst die Inschrift einräume.[11] So können die Verstorbene und ihr Mann nur als Mitglieder der römischen Oberschicht angesehen werden.

Recht

Durch die ausführliche Darstellung mehrerer Rechtsstreitigkeiten ist die Laudatio Turiae eine wichtige Quelle für das römische Recht, besonders für das Erbrecht: Die Verstorbene gehörte vermutlich in die höchste Zensusklasse mit einem Vermögen mehr 100000 As. Diesen reichsten Römern verbot die Lex Voconia von 169 v. Chr., Frauen als Erben einzusetzen, es sei denn eine einzige Tochter (unica filia), wenn es keine männlichen Agnaten gab. Die zum Zeitpunkt des Mordes an ihren Eltern noch ledige Verstorbene muss demnach eine einzige Tochter gewesen sein, denn ihre Schwester, die in Manusehe verheiratet war, gehörte ja nicht mehr zur gens des Vaters. Der Vater hätte sie deshalb nicht im Testament bedenken dürfen, während die Verstorbene als unica filia auch ohne Testament Haupterbin gewesen wäre. Nun hatte der Vater jedoch beide Töchter gleichermaßen bedacht. Darauf scheinen sich die Verwandten ihrer Mutter berufen zu haben. Die Eltern hatten die Manusehe durch coemptio nämlich erst nach der Hochzeit der älteren Tochter und nach Abfassung des Testaments geschlossen. Dadurch hatte die Mutter dieselbe rechtliche Stellung wie ihre unverheiratete Tochter. Hätte sie ihren Mann überlebt, so hätte sie ein Mitglied ihrer Herkunftsfamilie als tutor nehmen müssen. Das wollten die mütterlichen Verwandten nun auf die unica filia übertragen und gleichzeitig die verheiratete Tochter ausschließen.[12]

Einzelnachweise

  1. CIL 6, 1527 (Abbildungen).
  2. Flach: Die sogenannte Laudatio Turiae; S. 15
  3. Peter Keegan: Turia, Lepidus, and Rome’s epigraphic environment. studia humaniora tartuensia vol. 9.A.1 (2008)
  4. Nicholas Horsfall: Some Problems in the Laudatio Turiae Bulletin of the Institute of Classical Studies, London 30 (1986); S. 85-98; S. 85.
  5. Flach, a.a.O., S. 12.
  6. nach der Rekonstruktion von Flach, S. 108
  7. Theodor Mommsen: Zwei Sepulcralreden aus der Zeit Augusts und Hadrians. In: ders.: Gesammelte Schriften. Band 1, Berlin 1905, S. 393–428 (zuerst 1863).
  8. Appian: Bürgerkriege 4, 44.
  9. Valerius Maximus 6, 7, 2.
  10. M. Durry: Éloge funèbre d’une matrone romaine (Éloge dit de Turia). Paris 1950, S. 54ff.
  11. Flach, a.a.O., S. 2-3
  12. Flach, a.a.O., S. 18-25

Literatur

  • Dieter Flach: Die sogenannte Laudatio Turiae; Einleitung, Text, Übersetzung und Kommentar; Darmstadt 1991.
  • Erik Wistrand: The so-called Laudatio Turiae. Introduction, Text, Translation, Commentary (Studia Graeca et Latina Gothoburgensia XXXIV); Lind 1976

Weblinks


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