Liefergarantie

Liefergarantie

Unter Liefergarantie versteht man die Gewährleistung (Garantie) für die Erfüllung eines Leistungsversprechens bei längeren Lieferzeiten oder vorab vereinbarten Lieferfristen. Eine Liefergarantie kann mithin nur dann eine Rolle spielen, wenn eine Sache nicht (un-)mittelbar übergeben wird, weshalb zumeist Geschäfte mit Auslandsbezug davon betroffen sind.

Mehrere Begriffszuordnungen lassen sich unterscheiden:

zivilrechtliche Liefergarantie

Die Vertragserfüllungsgarantie sichert den Leistungsgläubiger (wie zum Beispiel Käufer/Warenbesteller) für den Fall ab, dass der Verkäufer seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nicht oder nur teilweise (unzureichend - weil sach- oder rechtsmangelbehaftet) nachkommt. Wird seitens des Verkäufers nur noch die Lieferung als spezielle Rechtspflicht geschuldet, so spricht man von Liefergarantie[1].

Die Liefergarantie wird regelmäßig abgesichert durch ein vom Leistungsgläubiger akzeptiertes Kreditinstitut im In- oder Ausland. Diese Form der Bankgarantie (Delivery Guarantee) schützt den Begünstigten vor den Folgen des Risikos, dass der Leistungsschuldner nicht vertragsgemäß liefert[2]. Bis zu 15% des Objektwertes, für welchen der Zuschlag erteilt wurde, kann die Leistungsabsicherung kosten.

Ausschreibungen

Liefergarantien werden auch als Bedingung bei Ausschreibungen gefordert. Als Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb wird oft das sogenannte Vadium gefordert, welches an den Auftraggeber verfällt, so der Bieter nicht (fristgerecht) liefert[3].

In anderen Fällen werden die Ausschreibenden häufig durch eine Ausschreibungs- oder Bietungsgarantie gesichert. Ein Kreditinstitut übernimmt hierbei die Gewähr dafür, dass die Firma ein ernsthaftes Angebot abgibt und nicht zurücktritt, bevor der Vertrag zum Abschluss kommt[4].

Einzelnachweise

  1. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1374/vertragserfuellungsgarantie-v7.html
  2. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/liefergarantie.html
  3. http://www.immomondo.at/vadium_a-z_80.htm
  4. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausschreibung.html
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