- Liste der Baudenkmäler im Ebersberger Forst
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In der Liste der Baudenkmäler im Ebersberger Forst sind die Baudenkmäler des oberbayerischen gemeindefreien Gebiets Ebersberger Forst aufgelistet. Grundlage ist die Veröffentlichung der Bayerischen Denkmalliste, die auf Basis des Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt und seither laufend ergänzt wurde.[Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Ebersberger Forst
Lage Bezeichnung Beschreibung Denkmal-Nummer Bild Koordinaten fehlen! Hilf mit. Forsthaus Diana massiver zweigeschossiger Bau mit Staffelgiebel, 1854 erbaut als Parkjäger-Wohnhaus an der Straße Ebersberg-Schwaberwegen, Staatsforst, Abt. 2, Planquadrat 88
Koordinaten fehlen! Hilf mit.Hubertuskapelle im Kern 18. Jh. an der Straße Ebersberg-Hohenlinden, Staatsforst, Distrikt I, Abt. 34, Planquadrat 40
Standort48.12462222222211.980075Sebastianssäule Bildstock; Tuffpfeiler mit Laterne und Tonrelief, 16. Jh. http://static.panoramio.com/photos/original/44248757.jpg Literatur
- Michael Petzet: Oberbayern. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern. I.1, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Weblinks
- BayernViewer-denkmal (interaktiv, erfordert Java)
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Gemeindefreie Gebiete: Ebersberger Forst
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