- Liste der Baudenkmäler in Egmating
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In der Liste der Baudenkmäler in Egmating sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Egmating aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Egmating
- Kath. Pfarrkirche St. Michael; romanische Chorturmanlage, um 1200, Ausbau spätmittelalterlich und 1618; mit Ausstattung.
- Kirchsteig 2. Ehem. Bauernhof (Rieslmair), Wohnteil mit Blockbau-Obergeschoss und weit vorkragendem Flachsatteldach, umlaufender Bretterlaube und verschalter Hochlaube, 18. Jh., Wirtschaftsteil wohl um 1950 erneuert und erhöht.
- Schlossstraße 8. Bauernhof, in Hakenform, Wohnteil mit verputztem Blockbau-Obergeschoss und Hochlaube, bez. 1804.
- Schlossstraße 15. Ehem. Hofmarksschloss Egmating; Hauptbau, zusammenhängende Satteldachbauten mit verschiedener Firsthöhe, im Kern 17. Jh.; Brauerei- und Wirtschaftsgebäude, 2. Hälfte 19. Jh.
- Schlossstraße 46. Ehem. Kleinbauernhaus, erdgeschossig, mit Zweiflügel-Haustür, 3. Viertel 19. Jh.
- Bildstock; Tuffpfeiler, 17. Jh.; bei Jägerstraße 7.
Lindach
- Kath. Filialkirche St. Andreas; romanischer Bau, im 18. Jh. barockisiert; mit Ausstattung.
Münster
- Kath. Filialkirche St. Johannes d. T.; spätgotische Anlage, um 1500, barockisiert im 18. Jh.; mit Ausstattung; Friedhofsummauerung, 17./18. Jh.
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Michael Petzet: Denkmäler in Bayern: Oberbayern. - Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986
Weblinks
- BayernViewer-denkmal (interaktiv, erfordert Java)
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