Mutterschutz- und Elternzeitverordnung

Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Basisdaten
Titel: Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes
Kurztitel: Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Abkürzung: MuSchEltZV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 79 Abs. 1 S. 1 BBG
Rechtsmaterie: Beamtenrecht
Fundstellennachweis: 2030-2-30-2
Datum des Gesetzes: 12. Februar 2009
(BGBl. I S. 320)
Inkrafttreten am: 14. Februar 2009
(Art. 4 G vom 12. Februar 2009)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die deutsche Mutterschutz- und Elternzeitverordnung ist eine vom Bundesministerium des Innern erlassene Rechtsverordnung des Bundes. Sie regelt den Mutterschutz für Bundesbeamtinnen und die Elternzeit für Bundesbeamte und -beamtinnen.

Die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung verweist auf die Regelungen des Mutterschutzgesetzes und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Über diese Verweisungen hinaus enthält sie nur wenige beamtenspezifische Vorschriften. Beamte und Beamtinnen des Bundes haben daher bezüglich Mutterschutz und Elternzeit eine vergleichbare Rechtsstellung wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung trat als Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften am 14. Februar 2009 in Kraft. Zugleich traten die Mutterschutzverordnung und die Elternzeitverordnung außer Kraft.

Weblinks

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