Mutterschaftsurlaub

Mutterschaftsurlaub

Mutterschaftsurlaub ist die umgangssprachliche, nicht ganz korrekte Bezeichnung für die Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung. Die Bezeichnung „Urlaub“ ist in diesem Zusammenhang schon deshalb irreführend, da die Beschäftigungsverbote nicht der Freistellung der Beschäftigten von der Arbeit dienen, um ihnen bestimmte andere Tätigkeiten (Erholung, Kindererziehung, Fortbildung etc.) zu ermöglichen. Ziel ist vielmehr die Abwehr von Gefahren, die der (werdenden) Mutter bei Weiterbeschäftigung drohen würden.

Zudem bezeichnet der Begriff „Mutterschaftsurlaub“ in der europäischen Mutterschutzrichtlinie eine Arbeitnehmerinnen zu gewährende Arbeitsfreistellung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung, die zugleich zu einem vorgegebenen Mindestanteil ein Beschäftigungsverbot darstellt.

Der Mutterschaftsurlaub ist in den meisten Fällen Teil einer Mutterschaftsversicherung.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland sind diese für Arbeitnehmerinnen im Mutterschutzgesetz und für Beamtinnen in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder enthalten.

Früher wurde der Begriff Mutterschaftsurlaub für die Freistellung zur Kindererziehung verwendet, ehe er zunächst durch Erziehungsurlaub und schließlich durch Elternzeit ersetzt wurde (vgl. die nunmehr gestrichenen § 8a-8d Mutterschutzgesetz).

In Deutschland besteht während 14 Wochen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen, § 6), bei dem 100 % des bisherigen Einkommens bezahlt wird.

Schweiz

Der Mutterschaftsurlaub wurde 2005 auf 14 Wochen festgelegt, bei mindestens 80 % des vorangehenden Lohnes[1]. Siehe auch Mutterschaftsversicherung#Schweiz.

Österreich

16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Bei Zwillings-, Drillingsgeburten usw. und bei Frühgeburten erhöht sich diese Zeit auf 20 Wochen.[2]

Die Mutter bekommt vom Sozialversicherungsträger ein Wochengeld, das dem durchschnittlichem Nettoverdienst der letzten 13 Wochen entspricht.

Belgien

15 Wochen nach der Geburt Urlaub (bei Zwillingen, Drillingen oder Vierlingen 17 Wochen).

In den ersten 30 Tagen werden, ohne einen Mindestbetrag festzusetzen, durchschnittlich 82 Prozent des monatlichen Gehaltes bezahlt. Ab dem 2. Monat wird 75 Prozent des Gehaltes ausgezahlt.

Frankreich

Es besteht ein Recht auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor der Geburt und 10 Wochen nach der Geburt) für die ersten beiden Kinder. Ab dem dritten Kind 26 Wochen (8 + 18 Wochen). Bei Zwillingsgeburten 34 Wochen (12 + 22); bei Drillingen (oder mehr) 46 Wochen (24 + 22). Mütter dürfen den Mutterschaftsurlaub bis auf ein Minimum von 8 Wochen (2 + 6) abkürzen.

Dänemark

18 Wochen von den insgesamt 50 Mutterschaftsurlaubswochen können die Mütter beanspruchen. Die restlichen 32 Wochen hingegen können zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden.

Bei den Personen, die mit Gehalt arbeiten, wird das Gehalt, bei selbständigen Personen der Gewinn ausbezahlt.

Italien

Der Mutterschaftsurlaub dauert 5 Monate an. In dieser Zeit wird 80 Prozent des Gehaltes bezahlt.

Schweden

Schwangeren werden vor der Niederkunft 50 Tage gewährt, nach der Geburt, der Mutter oder dem Vater 450 Tage Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub gegeben.

In der Zeit des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubes werden 80 Prozent des Gehaltes ausbezahlt, mit einem Sockelbetrag für gering Verdienende und Nichterwerbstätige.

Portugal

120 Tage Mutterschaftsurlaub. Bei der Geburt von mehreren Kindern wird die Mutterschaftsurlaubszeit um jeweils 30 Tage erhöht. In dieser Zeit wird 100 Prozent des Gehaltes bezahlt.

Spanien

16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Bei der Geburt von mehreren Kindern wird die Mutterschaftsurlaubszeit jeweils um 2 Wochen erhöht.

In dieser Zeit wird 100 Prozent des Gehaltes bezahlt.

Großbritannien

26 Wochen Mutterschaftsurlaub.

In den ersten 6 Wochen nach der Geburt werden 90 Prozent des Gehaltes, in den restlichen 20 Wochen werden wöchentlich ein Festbetrag bezahlt (Festbetrag 100 £ Sterling, per Stand August 2007 sind diese Angaben veraltet).

Für ab dem 3. April 2011 geborene Kinder ist vorgesehen, dass der Vater (oder ggf. der Partner der Mutter) bis zu sechs Monate des Mutterschaftsurlaubs beanspruchen kann, sofern die Mutter wieder berufstätig ist.[3]

Niederlande

16 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Für alle Nichtselbständigen wird das gesamte Gehalt, falls dieses nicht 167,00 Euro übersteigt, bei Selbständigen der gesamte Monatslohn, falls dieser nicht 1265,00 Euro übersteigt, bezahlt.

Griechenland

119 Tage Mutterschaftsurlaub.

Falls das Gehalt nicht weniger als 6,00 Euro am Tag ist, wird das letzte Monatsgehalt 100-prozentig ausbezahlt.

Finnland

--Carolin2006 10:40, 17. Jan. 2008 (CET)

105 Tage Mutterschaftsurlaub

Frauen, die jährlich ca. 26.720,00 Euro verdient haben, erhalten 70 Prozent ihres Gehaltes, die die jährlich zwischen 26.721,00 - 41.110,00 Euro verdienen, 40 Prozent ihres Gehaltes und die, die jährlich mehr verdienen erhalten 25 Prozent ihres Gehaltes. Frauen, die arbeitslos waren, erhalten mindestens 11,00 Euro pro Tag.

Der Mutterschaftsurlaub beträgt in Finnland 10 Monate, bis zu 2 Monate davon vor der Entbindung. Auch die Väter werden angehalten, sich an der Erziehung zu beteiligen, was aber nur zögerlich funktioniert. Die erste Woche nach der Geburt des Kindes bekommen jedoch alle Väter frei. Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten die Frauen 80 % des ihres Nettogehaltes. Ist die Frau nicht berufstätig, was kaum vorkommt, gibt es 15 Euro pro Tag. (Quelle: Deutsche Hebammen Zeitschrift)

Europäische Union

Im Oktober 2010 beschließt das Europaparlament einen EU-weiten einheitlichen Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen.[4]

Norwegen

Ein Jahr mit 80 % des Gehalts oder 10,5 Monate mit vollem Gehalt. Der Vater erhält 10 Wochen.

USA

Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen zum Mutterschaftsurlaub oder zur Gehaltsfortzahlung. Ein Anspruch auf Zahlungen durch die Sozialversicherungsträger besteht nicht.

Siehe auch

Vaterschaftsurlaub Elternzeit

Weblink

Einzelnachweise

  1. Heute Morgen von Schweizer Radio DRS vom 30. Juli 2010
  2. Mutterschaftsurlaub: Vor und nach der Entbindung, MISSOC, ec.europa.eu (abgerufen am 7. Januar 2008)
  3. Employment Law Changes April 2011. Abgerufen am 6. Februar 2011 (englisch).
  4. Deutsche Welle: EU-Parlament für einen längeren Mutterschutz
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