- Chemieunfall in Bitterfeld
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Der Chemieunfall in Bitterfeld war einer der folgenschwersten Industrieunfälle in der DDR, bei dem 42 Personen nach einer Vinylchlorid-Explosion im elektrochemischen Kombinat Bitterfeld am 11. Juli 1968 den Tod fanden und über 200 verletzt wurden.
Inhaltsverzeichnis
Chronologie des Unfalls
Am Morgen des 11. Juli entdeckten Arbeiter des Chemiekombinats Bitterfeld an einem der zwölf Autoklaven für die PVC-Produktion undichte Stellen. Während der Frühschicht gelang es nicht, die leckgeschlagenen Stellen zu reparieren, weshalb der bereits mit 4 t befüllte Autoklav entleert wurde, um eine Dichtung am Manometer auszutauschen. Trotz der narkotisierenden Wirkung war es ein geläufiges Verfahren, in solchen Fällen gasförmiges Vinylchlorid abzulassen.
Um 14:02 Uhr kam es zu einer Explosion des Gases. Noch in Muldenstein, einer 6 km entfernten Gemeinde, gingen Fensterscheiben zu Bruch. Von den 57 Arbeitern in der PVC-Halle waren 42 sofort tot, über 200 andere Personen wurden verletzt, als die Detonationswelle große Teile des Kombinats beschädigte und zerstörte.[1]
Unter Lebensgefahr konnte der Arbeiter Fritz Häsler im Trümmerfeld die anderen 17 befüllten Autoklaven an der Explosion hindern, was noch größere Schäden verhinderte.
Wegen des weiter ausströmenden Vinylchlorids konnte drei Tage lang nicht mit Schneidbrennern gearbeitet werden; die Bergungsarbeiten der Rettungsmannschaften mussten mit bloßen Händen und einfachem Gerät durchgeführt werden.
Die Explosion verursachte einen Schaden von 80 Millionen Mark.[1] Nach dem Unglück wurde das Werk nicht wieder aufgebaut, stattdessen wurde die Produktion vollständig nach Schkopau zum Buna-Kombinat verlagert.
Folgen
Nach dem Unglück wurden in der DDR die Regelungen zum Arbeitsschutz und Brandschutz deutlich verschärft, was in der Folge bis 1971 zu zehn neuen Verordnungen führte. Dieser Chemieunfall führte zu dem Umdenken, dass nicht einzig der Produktionsplan eingehalten werden muss, sondern neben dem Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz auch ökologische Belange wichtig sind. Aus dieser Erkenntnis ergab sich das 1970 beschlossene Landeskulturgesetz. Trotzdem gab es in den folgenden Jahren weiter Störfälle in hoher Zahl, häufig ausgelöst durch den Verschleiß von Produktionsanlagen. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften ergaben dabei oft Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit als Ursache von Havarien.
Einzelnachweise
Weblinks
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