Operative Zollaufsicht

Operative Zollaufsicht

Die Operative Zollaufsicht (OZA) wird von den Zollorganen in den Zollämtern des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen im Außendienst durchgeführt. Der Begriff OZA dient der organisatorischen Abgrenzung der Außendiensttätigkeiten von Aufsichtsmaßnahmen, die im Innendienst wahrgenommen werden können oder von solchen Maßnahmen, die entweder von anderen Organisationseinheiten der Zollämtern oder von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Mitwirkung an den Geschäften der Zollverwaltung vollzogen werden. [1]Die Organe der OZA führen im Grenzgebiet, aber auch im übrigen Bundesgebiet, stationäre und mobile Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch. Sie sind bei diesen Einsätzen in der Regel mit einem Dienstkleid versehen (Uniformtragevorschriften gelten nicht) und bewaffnet. Auf Grund ihrer Aufgaben ist die OZA und auch die Gruppe der Reiseverkehr Zollbedienstete sinngemäß Nachfolger der Zollwache.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Bereiche:

Innerhalb dieses Aufgabengebiets werden von den Einheiten der OZA folgende Tätigkeiten durchgeführt:

  • Durchführung von Schwerpunktaktionen sowohl im fließenden Güter- und/oder Reiseverkehr als auch stationär,
  • Schwerpunktmäßige Kontrolle von Drittlandswaren,
  • Selektion genau zu untersuchender Fahrzeuge und Transportmittel aller Art und der von diesen mitgeführten Waren
  • Bearbeitung von dabei anfallenden Strafangelegenheiten
  • Kontrolle verbrauchssteuerpflichtiger Waren im Steuergebiet
  • Mitwirkung an Schwerpunktaktionen und projektierten Maßnahmen der Betrugsbekämpfung Steuer/Zoll

Befugnisse

Die Befugnisse der OZA sind im Zollrechts-Durchführungsgesetz geregelt[2]. Sie ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Verkehrskontrollen, die sie zusammen mit der Polizei durchführen, den Fließverkehr anzuhalten. Sie ist weiters dazu berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen, wozu jedoch nicht die Kontrolle des Führerscheins gehört. Im Rahmen eines gewissen Deliktskatalogs ist sie auch berechtigt, Organstrafverfügungen auszustellen, Anzeigen zu legen und auch Festnahmen durchzuführen. [3] Die Organe der OZA sind weiters zum Waffengebrauch im Sinne des Waffengebrauchsgesetzes (ausgenommen jenem in geschlossenen Einheiten) befugt.

Ausrüstung

Die Operative Zollaufsicht hat dzt. einen Fuhrpark von ca. 20 Fahrzeugen. Davon ist ein Teil mit Blaulicht, Folgetonhorn und Büroausstattung ausgerüstet und trägt am Kennzeichen die Kennung FV (Finanzverwaltung). Weiters gibt es auch Zivilfahrzeuge. Außerdem gehören zu den Fahrzeugen der OZA zwei mobile LKW-Scanner und ein Röntgenfahrzeug. Bei ihrer Arbeit stehen den Bediensteten auch Diensthunde für die Suche nach Tabak, Artenschutzartikeln und illegalen Drogen zur Seite.

Dienstkleid

Das Dienstkleid der Bediensteten der OZA besteht aus einer dunkelgrauen Hose, dunkelgrauem Oberteil, dunkelgrauer Jacke mit der Rückenaufschrift "Bundesministerium für Finanzen - Zoll/Customs", sowie einer grauen Baseballkappe mit Bundeswappen in der Ausführung des Finanzministeriums. [4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. [1]
  2. Zollrechts-Durchführungsgesetz
  3. "Von Amts wegen - Der Amtskappl-Report": Was welche Behörden dürfen und was nicht.
  4. Abbildung u.a. der Uniformkappe der Operativen Zollaufsicht

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