Orden (ursprünglich)

Orden (ursprünglich)
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Die ursprünglichen Orden, in denen die Ordensmitglieder ein feierliches Gelübde ablegen, werden in der römisch-katholischen Kirche von den Kongregationen mit einfachen Gelübden unterschieden. Inhaltlich unterscheiden sich die Gelübde, auch Profess genannt zwar nicht, bewirken allerdings eine unterschiedliche Bindung.

Orden im ursprünglichen Sinne sind älter als 700 Jahre. Hierzu zählen monastische Orden, geistliche Ritterorden, Bettelorden und Regularkanoniker. Einen weiteren Unterschied gibt es in der Benennung der Mitglieder von Ordensinstituten. So werden die Mitglieder von Ordensinstituten als Ordensfrauen und Ordensmänner bezeichnet. Bei den ursprünglichen Orden gibt es auch die Bezeichnung Mönche bzw. Nonnen. Bei Regularkanonikern wird von Chorherren gesprochen, bei weiblichen Kanonikerorden werden die Mitglieder auch Stiftsdamen oder Chorfrauen genannt.

Im Codex Iuris Canonici (CIC) wurde die Unterscheidung zwischen Orden und Kongregation bis zur Version von 1917 vorgenommen. Im aktuellen CIC gibt es diese Unterscheidung nicht mehr ausdrücklich. Kirchenrechtlich gilt sie allerdings nach wie vor und wird nun über das Eigenrecht der Gemeinschaften geregelt. Unter anderem über Can. 598 § 2 CIC ist das Eigenrecht Teil des Rechts der Kirche. Dort heißt es: „Alle Mitglieder müssen jedoch nicht nur die evangelischen Räte getreu und vollständig befolgen, sondern auch ihr Leben nach dem Eigenrecht des Instituts gestalten und auf diese Weise nach Vollkommenheit ihres Standes streben.“

Orden und Kongregationen werden nach aktuellem CIC einheitlich als Ordensinstitute bezeichnet. Die Ordensinstitute werden in den Canones 607–709 geregelt. Gemeinsam mit den Säkularinstituten (Cann. 710–730) bilden sie die Institute des geweihten Lebens (Cann. 573–606).

Weblinks

Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens


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