- Regularkanoniker
-
Als Regularkanoniker, auch regulierte Chorherren („Chorherr“ ist ein Synonym für Kanoniker), bezeichnet man die Mitglieder einer Stiftskirche, die nach einer Ordensregel (zumeist nach einer von zwei Regeln des hl. Augustinus von Hippo, dem ordo antiquus oder dem ordo novus) leben, die Priesterweihe besitzen und Ordensgelübde abgelegt haben, ohne jedoch Mönche zu sein.
Sie unterscheiden sich von Säkularkanonikern, die ebenfalls Kanoniker sind, jedoch ohne ein Gelübde abgelegt zu haben.
Sahen die Regularkanoniker ihre Hauptaufgabe ursprünglich in der Feier des Chorgebetes, zu welcher die praktische Seelsorge hinzutrat, so sehen viele von ihnen heute ihre Hauptaufgabe in der Seelsorge. Demgemäß hat sich das Gewicht von personalstarken Abteien und Kanonien auf kleinere Konvente verlagert.
Verschiedene Chorherrenorden haben sich den "modernen Orden" angeglichen. Sie sind in Provinzen und abhängige Konvente gegliedert, und ihre Mitglieder treten nicht mehr in ein bestimmtes Haus, sondern in den Orden ein und sind versetzbar.
Zu den in Deutschland arbeitenden Regularkanonikern zählen heute:
Wikimedia Foundation.