- Paulinus I. von Aquileia
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Paulinus I. von Aquileia († um 569) war von 557 bis 569 Erzbischof und später Patriarch von Aquileia.
Dreikapitelstreit
Als Papst Pelagius I. im Zuge des Dreikapitelstreits das Zweite Konzil von Konstantinopel anerkannte und die Zweinaturenlehre verdammte, wandte sich Paulinus’ Vorgänger Macedonius mit allen Bischöfen seiner Kirchenprovinz vom Heiligen Stuhl ab. Sie hielten an ihrem Glauben der zwei Naturen Jesu Christi - die göttliche und die menschliche - fest, wie sie in den Drei Kapiteln formuliert waren. Zur endgültigen Spaltung vom Papst kam es unter Paulinus, der um 558 ein eigenes Konzil in Aquileia einberief, in dem er die Zweinaturenlehre anerkannte. Ab diesem Zeitpunkt bezeichnete sich Paulinus selbst als Patriarch, ein Titel, der nur dem Papst vorbehalten war.
Der Dreikapitelstreit dauerte von 532 bis 699 und wurde auf einer Kirchenversammlung beigelegt. Die Auseinandersetzung legte den Grundstein für die Sonderstellung der Patriarchen von Aquileia innerhalb der katholischen Kirche und war Grundlage für ihre spätere weltliche Macht.
Flucht nach Grado
Als die Langobarden in das Friaul einfielen, flüchtete Paulinus 568 mit seiner Gemeinde, den Reliquien des Heiligen Hermagoras und dem Kirchenschatz auf die Halbinsel Grado. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern, die immer nur kurzfristig Zuflucht in Grado gesucht hatten, blieben Paulinus und seine Nachfolger auf der Halbinsel. Sein Domkapitel residierte hingegen weiterhin auf dem Festland in Aquileia.
Die räumliche Trennung und die Versöhnung des in Grado ansässigen Patriarchen mit dem Papst 699 war Ausgangslage für die Aufteilung des Patriarchats: Es entstand ein in Grado ansässiges Patriarchat (Aquileia Nova) und das in Aquileia verbliebene Patriarchat.
Vorgänger Amt Nachfolger Macedonius Patriarch von Aquileia
557–569Probinus
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