- Programmbeschwerde
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Die Programmbeschwerde ist in Deutschland allgemein ein Rechtsmittel der Bürger gegen die Verletzung von Programmgrundsätzen des Fernsehens.
Förmliches Rechtsmittel ist die Beschwerde grundsätzlich im Rahmen der Aufsicht der Landesmedienanstalten über die privaten Rundfunkanstalten.
Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt es diese Beschwerdemöglichkeit ebenfalls, allerdings nicht immer unter diesem Namen.
Programmgrundsätze
Die Beschwerde kann erfolgreich eingelegt werden, wenn Programmgrundsätze verletzt werden. Dies sind vor allem die allgemeinen Programmgrundsätze[1]:
- Achtung und Schutz der Menschenwürde
- Achtung der sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugung
- Journalistische Sorgfaltsgebote (angelehnt an den Pressekodex)
- Achtung der Rechtsordnung, zu diesen zählen insbesondere die Regularien für Jugendschutz, Werbung und Gewinnspiele
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Landesmedienanstalt Saarland: Allgemeine Programmgrundsätze. Abgerufen am 21. Mai 2010.
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