Richard Thoma (Staatsrechtslehrer)
- Richard Thoma (Staatsrechtslehrer)
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Richard Emil Thoma (* 19. Dezember 1874 in Todtnau, Schwarzwald; † 26. Juni 1957 in Bonn) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und einer der führenden Staatsrechtler der Weimarer Republik. Zusammen mit Gerhard Anschütz gab er das wichtige zweibändige "Handbuch des deutschen Staatsrechts" heraus.
Leben
Der Sohn eines Fabrikanten studierte zunächst Mathematik, Chemie und Physik, dann Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg/Breisgau, München und Berlin. 1900 promovierte er in Freiburg, wo er sich 1906 in den Fächern Staats- und Verwaltungsrecht auch habilitierte. Zunächst war er Professor für öffentliches Recht am Kolonialinstitut in Hamburg (1909-1911), dann an der Universität Heidelberg (1911-1928) und schließlich bis zu seiner Emeritierung 1945 an der Universität Bonn (ordentlicher Professor für öffentliches Recht und Staatslehre). Thoma zählte zu den herausragendsten deutschen Staatsrechtswissenschaftlern in der Weimarer Republik und der frühen Bundesrepublik Deutschland. Im August 1948 wählte ihn der Landtag von Nordrhein-Westfalen zum stellvertretenden Mitglied des Parlamentarischen Rates. 1948/49 war er wiederholt als Sachverständiger im Parlamentarischen Rat angehört worden.
Werke (Auswahl)
- als Herausgeber zusammen mit Gerhard Anschütz: Handbuch des deutschen Staatsrechts, 2 Bände, Tübingen 1930, 1932.
- Grundriss der Allgemeinen Staatslehre, Bonn, 1948.
- Die Reform des Reichstags, Heidelberg, 1925.
- Über Wesen und Erscheinungsformen der modernen Demokratie, Bonn, 1948.
- Die Lehrfreiheit der Hochschullehrer und ihre Begrenzung durch das Bonner Grundgesetz, Tübingen, 1952.
Weblinks
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