- Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
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Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer ist ein im Oktober 1922 von Heinrich Triepel gegründeter Verein von Professoren des Öffentlichen Rechts. Sie zählt derzeit ca. 650 Mitglieder.
Inhaltsverzeichnis
Gründung und Weimarer Zeit
Nachdem seit längerer Zeit in Fachkreisen der Wunsch nach einem Zusammenschluss der Staatsrechtslehrer bestand, tagten am 13. und 14. Oktober 1922 im Senatssaal der Universität Berlin eine von den Berliner Staatsrechtslehrern einberufene Versammlung mit 43 Teilnehmern (von 67 Eingeladenen waren 42 erschienen). Dies waren aus Berlin: Bornhak, Bruns, Fürstenau, Oskar Lassar, Hugo Preuß, Rudolf Smend, Heinrich Triepel; aus Bonn: Hensel, Erich Kaufmann, Carl Schmitt; aus Breslau: Hans Helfritz; aus Erlangen: Rieker; aus Frankfurt am Main: M. Giese; aus Freiburg im Breisgau: Freiherr Marschall von Bieberstein; aus Gießen: Gmelin; aus Göttingen: Mirbt; aus Greifswald: Holstein, Neuwiem; aus Halle: Bühler, Max Fleischmann; aus Hamburg: Laun, Perels; aus Heidelberg: Gerhard Anschütz, Richard Thoma; aus Jena: Jerusalem, Otto Koellreutter; aus Kiel: Hermann Heller, Georg Jellinek, Schoenborn, Wolgast; aus Köln: Fritz Stier-Somlo; aus Königsberg: Kraus; aus Leipzig: Apelt, Erwin Jacobi, R. Schmidt; aus Marburg: Gentmer; aus München: Adolf Dyroff, Hans Nawiasky; aus Münster: Lukas; aus Rostock: Edgar Tatarin-Tarnheyden, Wenzel; aus Tübingen: von Koehler, Carl Sartorius.
Triepel wurde zum Vorsitzenden gewählt und Anschütz, R. Schmidt und Dyroff zu Stellvertretern. Die Anwesenden stellten dann eine Satzung fest, auf deren Grundlage sie die „Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer“ gründeten, der dann alle Anwesenden als Mitglieder beitraten. Zum Vorstand des Vereins wurde Triepel gewählt, Anschütz zu seinem Stellvertreter und Stier-Somlo zum Schriftführer.
Während der Weimarer Republik trat die Vereinigung siebenmal zusammen und zählte zwischen 80 und 90 Mitgliedern.
NS-Regime und Nachkriegszeit
Während der NS-Zeit ruhte der Verein, schon die für April 1933 geplante Tagung wurde verschoben, fand aber nicht mehr statt. 1938 löste Carl Sartorius die Vereinigung auf.
Erst 1949 wurde die Vereinigung nach Bemühungen von Apelt, Helfritz, Jelinek und Kaufmann neu begründet; die neu gegründete Vereinigung zählte anfangs 82 Mitglieder.
Staatsrechtslehrer, die im NS-System involviert waren, wurden ausgeschlossen, später aber teilweise rehabilitiert und wieder aufgenommen (so etwa Ernst Rudolf Huber 1956; Gegenbeispiel ist Carl Schmitt).
In den Folgejahren stieg die Mitgliederzahl kontinuierlich; 1955 betrug sie schon über 100, 1970 über 200.
Tagungen und Tagungsbände
Die Mitglieder treffen sich einmal jährlich an wechselnden juristischen Fakultäten zu einer Tagung, die als die wohl wichtigste öffentlich-rechtliche Wissenschaftstagung in Deutschland gilt. Die Gelegenheit, im Kreis der Kolleginnen und Kollegen vorzutragen, gilt neben Promotion und Habilitation, neben Antritts- und Abschiedsvorlesung als ein herausragender Moment in einem akademischen Leben. Im Anschluss an die Tagung gibt die Vereinigung jeweils einen Tagungsband heraus, der unter Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VVDStRL) geführt wird.
Wirken
Die Vereinigung galt lange als einer der konservativsten und elitärsten Zirkel in Deutschland.[1] Professoren und Privatdozenten aus dem deutschsprachigen Raum die nicht zur Aufnahme vorgeschlagen werden oder trotz Vorschlag nicht aufgenommen werden müssen mit beruflich existentiellen Renomeeverlusten rechnen.[1]
Vorsitz
Vorsitzender ist derzeit Dirk Ehlers (Stand: 2010); zu seinen Vorgängern zählt unter anderen Hans Julius Wolff.
Quellen
- Heinrich Triepel: Die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, in: AöR 43 (1922), S. 349 bis 351 und 351 bis 353 (Satzung).
- Verschiedene: 50 Jahre Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, in: AöR 97 (1972), S. 345 ff.
Einzelnachweise
- ↑ a b Heribert Prantl: „Verfassungsänderung“, in: Süddeutsche Zeitung, Samstag/Sonntag, 9./10. April 2011, S. 3.
Weblinks
Kategorie:- Juristenvereinigung
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