- Richter (Schweiz)
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Ein Richter (Lehnübersetzung aus lat. rector 'Leiter', 'Führer') ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann üben. In der Schweiz unterscheidet man zwischen Berufsrichtern und nebenamtlichen Fachrichtern.
Fachrichter sind nebenamtlich tätige Richter an den vier Handelsgerichten der Schweiz in den Kantonen Bern, Aargau, St. Gallen und Zürich. Die gesetzlichen Grundlagen sind die Gerichtsverfassungsgesetze dieser Kantone. Sie werden wie die an den Handelsgerichten tätigen Berufsrichter von den gesetzgebenden Organen der jeweiligen Kantone auf eine bestimmte Amtszeit gewählt. Am Handelsgericht des Kantons Zürich sind beispielsweise 70 Fachrichter neben 7 Berufsrichtern tätig und auf 10 Kammern entsprechend den Sachgebieten der Gerichtszuständigkeit verteilt. Das Gericht urteilt jeweils mit zwei Berufsrichtern und drei Fachrichtern. Die Sachkenntnis der Fachrichter trägt erheblich dazu bei, dass die Mehrzahl der bei diesem Gericht anhängigen Streitfälle durch Vergleich erledigt wird.
Ebenfalls als Fachrichter sind die Richter an einem Militärgericht zu betrachten.
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