- Scheinfreiheit
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Scheinfreiheit beschreibt im Studium die Situation eines Studierenden, der alle für einen Abschluss erforderlichen Prüfungsleistungen (ugs. Scheine), die laut der jeweiligen Prüfungsordnung oder Studienordnung für den Abschluss benötigt werden, erfolgreich bestanden hat. Ein Studierender gilt als scheinfrei, wenn ihm lediglich die Anfertigung der Diplom-, Bachelor-, Master- oder sonstiger Examensarbeit zum anstehenden Kolloquium fehlt.[1]
Demnach ist bei Scheinfreiheit ein Studierender weiterhin an der Hochschule immatrikuliert, muss jedoch keine weiteren Lehrveranstaltungen mehr besuchen, da er im Bachelor-/Masterstudium alle benötigten Credits erhalten oder im Diplom-/Staatsexamensstudium alle benötigten Prüfungen bis zur Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat.[1][2]
Einzelnachweise
Kategorien:- Hochschulorganisation
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