- Masterarbeit
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Eine Masterarbeit, (selten) auch Master-Thesis (englisch master thesis oder master’s thesis), ist international eine wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit, die für den Abschluss eines Master-Studienganges verfasst wird. Die Masterarbeit dient dabei im Allgemeinen als Nachweis darüber, dass der Prüfling in der Lage ist, eine wissenschaftliche bzw. künstlerische Arbeit selbständig, aber unter Betreuung zu verfassen.
Der akademische Mastergrad wird in der Regel mit einer Hochschulprüfung verliehen. Die staatliche Abschlussbezeichnung Master wird in der Regel durch eine staatliche Abschlussprüfung verliehen. Diese Abschlussprüfung eines Masterstudiengangs besteht in Deutschland in der Regel aus einem studienbegleitenden Teil, der Examens- oder Abschlussarbeit und der mündlichen Abschlussprüfung (an manchen Hochschulen).
Zur Qualitätssicherung sieht die Kultusministerkonferenz für Masterstudiengänge obligatorisch eine Abschlussarbeit (Masterarbeit) vor, „mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.“[1] Mangels einer eindeutigen Regelung wird der Verfasser der Masterarbeit im Alltag weiterhin mit „Diplomand“ bezeichnet.
Die Masterarbeit ist in der Regel entweder die letzte Prüfungsleistung oder die vorletzte Prüfungsleistung vor der mündlichen Abschlussprüfung.
Umfang und Ablauf
Für die Masterarbeit ist ein Bearbeitungsumfang von 15–30 ECTS-Punkten vorzusehen.[1] Meist werden 30 ECTS-Punkte (etwa 6 Monate Bearbeitungszeit) vergeben, wenn keine mündliche Abschlussprüfung vorgesehen ist, ansonsten ergeben Abschlussarbeit und mündliche Abschlussprüfung zusammen 30 ECTS-Punkte. In Masterstudiengängen der Freien Kunst – konsekutive Studiengänge verleihen hier den Abschluss Master of Fine Arts (M.F.A.) – kann in begründeten Ausnahmefällen der Bearbeitungsumfang für die Masterarbeit bis zu 40 ECTS-Punkte betragen.[1]
Je nach Hochschule ist eine Masterarbeit zu entsprechenden Fristen oder zu Beginn der Bearbeitung beim zuständigen Prüfungsamt anzumelden. Dadurch wird ein Betreuungsverhältnis zwischen dem die Arbeit ausgebenden Hochschullehrer und dem Studierenden begründet. Nach einer in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Frist muss die Arbeit dann dem Prüfungsamt vorgelegt werden. An manchen Hochschulen kann die Frist einmalig verlängert werden. Ist die Masterarbeit die letzte Prüfungsleistung, dann bedeutet der Tag der Abgabe bei ausreichender Benotung der Masterarbeit auch gleichzeitig das Ende des Studiums.
Vergleich mit Diplomarbeit, Magisterarbeit
Der vor allem in naturwissenschaftlichen Fächern bisher angebotene Diplomstudiengang wurde in vielen europäischen Ländern, wie auch in Deutschland und Österreich im Zuge des Bologna-Prozesses durch die gestuften Bachelor- und Masterstudiengänge abgelöst. Der Umfang einer Masterarbeit an einer Universität ist mit der einer universitären Diplomarbeit oder Magisterarbeit vergleichbar.
Für Masterabschlüsse liegen detaillierte Vorgaben über die zu erwerbenden Fähigkeiten und Kenntnisse vor, die auch mit der Masterarbeit zu berücksichtigen sind.[2]
Außerhalb Europas können nicht-universitäre Mastergrade auch ohne Masterarbeit, allein auf Grundlage von Veranstaltungen und Prüfungen vergeben werden (englisch: by coursework).[3]
Einzelnachweise
- ↑ a b c Ländergemeinsame Strukturvorgaben / Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i.d.F. vom 15. Juni 2007
- ↑ HRK, KMK, BMBF: Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse / Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. April 2005
- ↑ vgl. Master#Der Master außerhalb Europas
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