- Strafrecht (Singapur)
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Das Strafrecht Singapurs bezeichnet ein Rechtsgebiet im Recht Singapurs, das sich mit denjenigen Handlungen, die mit Strafe verknüpft sind, beschäftigt.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsquellen
Obwohl das Recht Singapurs zu den common law-Systemen zählt, ist die zentrale Quelle des Strafrechtes, der Penal Code kodifiziert, das heißt statute law. Einige Vorschriften, die nach der kontinentaleuropäischer Systematik dem materiellen Strafrecht zuzurechnen wären (Strafmündigkeit, Strafrahmen, Aussetzung zur Bewährung), finden sich Criminal Procedure Code. Ferner existiert eine Reihe von Nebengesetzen:[1]
- Arms Offences Act
- Computer Misuse Act
- Highjacking of Aircraft and and Protection of Aircraft and International Airports Act
- Kidnapping Act
- Miscellaneous Offences (Public Order and Nuisance) Act
- Misuse of Drugs Act
- Official Secrets Act
Grundsätze
Nach s. 11 der Verfassung von Singapur gilt in Singapur der Grundsatz nulla poena sine lege. s. 11 (2) verbietet es Straftaten erneut zu verfolgen, wenn die vorige Verfolgung bereits mit Freispruch oder Urteil endete.[1]
Aufbau des Penal Code
- Kapitel I – Preliminary
- In den Vorbemerkungen des Penal Codes ist besonders die Anwendung singapurischen Strafrechts auf im Ausland begangene Straftaten in s. 3 von Interesse.
- Kapitel II – General Explanations
- Die General Explanations enthalten eine große Anzahl von Legaldefinitionen. Wie auch im gesamten weiteren Verlauf des Penal Code ist auch dieses Kapitel mit zahlreichen illustrations durchsetzt, wodurch für den kontinentaleuropäischen Leser fast der Eindruck entsteht, eher ein akademisches Lehrbuch als ein Gesetz vor sich zu haben.
- Kapitel III – Punishments
- Die wichtigsten Strafsanktionen in Singapur sind Freiheitsstrafe, Einzug von Eigentum, Geldstrafen, Todesstrafe und caning, die körperliche Züchtigung mit einem Rattanstock.
- Kapitel IV – General Exceptions
- Die General Exceptions sind eine Liste von Strafausschlussgründen. Die Strafmündigkeit beginnt mit sieben Jahren, jedoch ist bis zum Alter von zwölf Jahren Unrechtsbewusstsein und Schuldfähigkeit gesondert festzustellen.
- Kapitel V – Abetment
- Dieses Kapitel enthält Ausführungen zu Anstiftung und Beihilfe.
- Kapitel Va bis XXII
- Die Kapitel Va bis XXII enthalten die einzelnen Straftatbestände.
- Kapitel XXIII – Attempts To Commit Offences
- Vor Vollendung der Straftat kann nach den Vorschriften des XXIII. Kapitels Strafbarkeit wegen attempt gegeben sein.
Straftatbestände
Tötungsdelikte
Die vorsätzliche Tötung eines Menschen ist nach s. 299 Penal Code als culpable homicide (~ Totschlag) strafbar; culpable homicide ist nach s. 304 Penal Code mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und/oder caning (~ Stockschläge) und/oder Geldstrafe zu ahnden. Bei Vorliegen weiterer Merkmale kann nach s. 300 Penal Code ein murder (~ Mord) vorliegen, der stets mit dem Tode bestraft wird. Eine rechtspolitische Eigentümlichkeit des singapurischen Rechts ist die Strafbarkeit des versuchten Suizides nach s. 309 Penal Code.[1]
Drogendelikte
Das singapurische Strafrecht ist aus rechtspolitischer Sicht interessant wegen seiner drakonischen Strafandrohungen bei Drogendelikten. Der Handel mit harten Drogen ist in den ss. 2, 5 und 33 des Misuse of Drugs Act zwingend mit dem Tode zu bestrafen. Oberhalb bestimmter Reinheitsgrade und Rauschgiftmengen wird schon bei bloßem Besitz der Handel mit Drogen unwiderlegbar vermutet. Selbst wer unterhalb dieser Grenzen bleibt, muss mit bis zu 30 Jahren Freiheitsentzug und/oder 15 Rattanhieben rechnen.[1]
Literatur
- Victor V. Ramraj, Chan Wing Cheong and Michael Hor: Fundamental Principles of Criminal Law. LexisNexis, Singapur 2005.
- Chan Wing Cheong und Andrew Phang: The Development of Criminal Law and Criminal Justice in Singapore. Singapur 2001, ISBN 981-04-3720-X.
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:- Recht (Singapur)
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