Straßensystem in Island

Straßensystem in Island
Karte des Hringvegur; (1) Reykjavík; (2) Borgarnes; (3) Blönduós; (4) Akureyri; (5) Egilsstaðir; (6) Höfn; (7) Selfoss.

Das Straßensystem in Island wird rechtlich durch das Wegegesetz (isl. Vegalögum, Nr. 80/2007) definiert und durch die isländische Straßenverwaltung Vegagerdin (dt. Wegeverwaltung) verwaltet.

Die bedeutendste Straße Islands ist der Hringvegur (dt. Ringstraße), der die wichtigsten Orte Islands miteinander verbindet.

Inhaltsverzeichnis

Nationalstraßen

Nationalstraßen (isl. Þjóðvegir) in Island dienen laut dem Wegegesetz von 2007 „der freien Bewegung der allgemeinen Öffentlichkeit“[1] und werden dort in die folgenden Kategorien unterteilt:

Hauptverkehrsstraße

Hauptverkehrsstraßen (isl. Stofnvegir) sind Teil des grundlegenden Transportsystems und dienen der überregionalen Verbindung der urbanen Gebiete des Landes. Als urban gelten hierbei laut Wegegesetz bereits Döfer mit mehr als 100 Einwohnern. Viele der Hauptverkehrsstraßen, allen voran jene im Stadtgebiet von Reykjavík sowie die Ringstraße, sind heute befestigte Asphaltpisten mit teilweise zwei und mehr Fahrspuren je Fahrtrichtung. In ländlichen und relativ dünn besiedelten Gegenden finden sich jedoch zum Großteil noch Schotterpisten.

Hauptverkehrsstraße (Hochland)

Ein Teil der Hauptverkehrsstraßen verläuft durch das isländische Hochland. Der Unterschied zu normalen Hauptverkehrsstraßen sind die eingeschränkten Tank- und Rastmöglichkeiten entlang des Weges. Überdies sind die meisten dieser Straßen Schotterpisten, die teilweise unbefestigt sind und über keine Brückenbauwerke zur Überquerung von Flüssen und Wasserläufen verfügen und während der Wintermonate (je nach Witterung von Ende August bis Mitte Juni) oft unpassierbar und geschlossen sind.

Nebenstraße

Bei den Vatnsdalshólar im Bezirk Austur-Húnavatnssýsla: Anzeigetafel einer Nebenstraße mit Namen der Bauernhöfe, die am Weg liegen

Nebenstraßen (isl. Tengivegir) sind Straßen außerhalb von besiedelten Gebieten, die Hauptverkehrsstraßen mit Hochlandstraßen oder einer anderen Hauptverkehrsstraße verbinden. Zu diesen zählen auch Straßen, die Dörfer mit weniger als 100 Einwohnern oder besondere Stätten wie See- oder Flughäfen und Nationalparks zur logistischen und touristischen Erschließung an das Hauptverkehrsstraßennetz anschließen.

Lokale Einfallstraße

Lokale Einfallstraßen (isl. Héraðsvegir) stellen Verbindungen zu einzelnen Höfen, Fabriken, Kirchen, Kraftwerken, öffentlichen Schulen und sonstigen Einrichtungen in unbesiedelten Gebieten dar. Diese Straßen sind meist unbefestigt.

Hochlandstraße

Als Hochlandstraßen (isl. Landsvegir) werden alle Straßen bezeichnet, die sich in keine andere der vorherigen Kategorien einordnen lassen. Diese führen in der Regel über Berge und Moore im Hochland und unterliegen dadurch besonderen saisonalen Gegebenheiten und Einschränkungen. Hochlandstraßen sind enge, unbefestigte Schotterpisten ohne Bauwerke zur Überbrückung von Flussläufen und Geländeeinschnitten. Für viele dieser Straßen werden daher allradangetriebene Fahrzeuge nicht nur empfohlen, sondern auch vorgeschrieben und teils erlischt der Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb beim Befahren dieser Straßen.

Sonstige Straßen und öffentliche Wege

Öffentliche Wege dienen zum Radfahren, Reiten und Wandern für Jedermann und werden von der isländischen Straßenverwaltung betrieben und unterhalten. Die Verantwortung für Privatstraßen und -wege obliegt dagegen den jeweiligen Eigentümern.

Fähren

Der staatliche Haushalt für das Straßensystem umfasst auch Mittel für den Betrieb und Ausbau von Fährverbindungen über Meerengen und Fjorde, sofern diese für einen Teil des Jahres eine bestehende Straßenverbindung ersetzen, wie beispielsweise in den Wintermonaten aufgrund von Witterungsverhältnissen.

Besonderheiten

Autobahnen

In Island gibt es keine Autobahnen. Einige Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet von Reykjavík sowie die Reykjanesbraut, die das Stadtzentrum mit dem etwa 40 km weiter westlich auf der Halbinsel Reykjanes gelegenen internationalen Flughafen Keflavík verbindet, sind heute zwar bereits autobahnähnlich (d.h. mindestens vierstreifig und mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen) ausgebaut, trotzdem sind diese nach der Definition des Wegegesetzes lediglich Hauptverkehrsstraße.

Europastraßen

Island ist, abgesehen von den europäischen Zwergstaaten, der einzige Staat in Europa, der über keine Europastraßen verfügt.

Linksverkehr

Bis ins Jahr 1968 herrschte in Island Linksverkehr.

Weblinks

  • vegagerdin.is – Offizielle Website der isländischen Straßenverwaltung Vegagerdin (isl.)

Einzelnachweise

  1. Vegagerðin: Vegakerfið 2009, S. 2, Abschnitt "Þjóðvegir". Abgerufen am 9. Oktober 2011.

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