- Abu l-Hasan al-Mawardi
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Abu l-Hasan al-Mawardi (arabisch أبو الحسن علي بن محمد بن حبيب البصري الماوردي, DMG Abū l-Ḥasan ʿAlī ibn Muḥammad ibn Ḥabīb al-Baṣrī al-Māwardī, latinisiert Alboacen; * 972 in Basra; † 1058 in Bagdad) war ein bedeutender muslimischer Rechtsgelehrter (faqih). Seine Schriften zum islamischen Recht sind bis heute relevant.
Al-Mawardi studierte islamisches Recht (Fiqh) bei Abu 'l-Qāsim ʿAbd al-Wāḥid al-Ṣaimarī in Basra. Danach ging er nach Bagdad, um bei Abu Ḥāmid Aḥmad ibn Abī Ṭāhir al-Isfarāyinī (gest. 406 nach Hidschra) und ʿAbdallah al-Bāqī seine Studien zu vertiefen. Danach wurde er zum Richter (Qadi) ernannt und erlangte dann immer höhere Ämter bis er schließlich höchster Richter von Bagdad wurde. Er gilt als Verfasser und Unterstützer der so genannten „Doktrin der Notwendigkeit“ auf politischer Ebene. Dies bedeutet, dass er ein starkes Kalifat befürwortete und der Meinung war, dass unbeschränkte Vollmachten für Gouverneure das Land in ein Chaos stürzen würden.
Der abbassidische Kalif al-Qaim bi Amr Allah ernannte ihn zu seinem Botschafter und entsandte ihn in verschiedene Länder.
Zu seinen bekanntesten Werken gehören:
- das "Kitāb al-ḥāwī 'l-kabīr", ein Monumentalwerk zum schafʿītischen Recht, einige Regalmeter lang;
- ein Korankommentar unter dem Titel "Kitāb an-nakt wa 'l-ʿuyūn", in welchem er vereinzelt punktuell, jedoch nicht in allen theologischen Fragen muʿtazilitische Ansichten vertritt;
- ein Buch unter dem Titel "Al-aḥkām as-sulṭānīya", in welchem staatstheoretische Probleme erörtert werden;
- ein Buch unter dem Titel "Adab ad-dunyā wa 'd-dīn", ein Werk zur Ethik.
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