Kalifat

Kalifat

Als Kalifat (arabisch ‏خلافة‎, DMG ḫilāfa) bezeichnet man die Herrschaft, das Amt oder das Reich eines Kalifen, also eines „Nachfolgers“ oder „Stellvertreters des Gesandten Gottes“ (arabisch ‏خليفة رسول الله‎, DMG ḫalīfat rasūl Allāh). Es stellt somit eine islamische Regierungsform dar, bei der säkulare, also weltliche, und geistliche Führerschaft in der Person des Kalifen vereint sind. Bereits Mohammeds Staat in Medina basierte auf einem theokratischen Modell: Er war sowohl der Führer der religiösen Bewegung als auch der Herrscher über den Machtbereich, in dem dieser Glaube gelebt wurde.

In der Form ‏خليفة الله‎ (DMG Ḫalīfat Allāh), also „Stellvertreter Gottes [auf Erden]“ begegnet der Kalifen-Titel seit den ab 661 regierenden Umayyaden.[1] Da gemäß Sure 112 (Al-Ichlās) jedoch kein Mensch Gott gleich sein kann – nicht einmal das Oberhaupt aller Muslime – steht diese Interpretation des Kalifats nach Ansicht vieler Muslime im Widerspruch zur Lehre Mohammeds.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Kalifat der vier „rechtgeleiteten Kalifen“

Kalifenreich 7.–10. Jahrhundert

Mohammed besaß keine direkten männlichen Nachkommen – ein oder mehrere leibliche Söhne waren im Kindesalter gestorben, ein Adoptivsohn fiel in der Schlacht. Nur seine Tochter Fatima und möglicherweise einige weitere Töchter (die Überlieferung ist hier nicht eindeutig) überlebten ihren Vater, hatten aber selbst zum Zeitpunkt von Mohammeds Tod noch keine Söhne im ausreichenden Alter, um eine Führungsrolle zu übernehmen. Der Prophet hatte weder einen Nachfolger bestimmt noch eine Prozedur zu dessen Wahl festgelegt. Nach seinem Tod 632 trafen sich die muslimischen Führer der Gemeinden. Ein Teil von ihnen vertrat die Meinung, Mohammed habe seinen Vetter Ali ibn Abi Talib zu seinem Nachfolger auserkoren. Der Großteil der Muslime war davon nicht überzeugt und legte erste Richtlinien für eine Nachfolge fest. Demnach musste der Nachfolger des Propheten ein Araber aus dem Stamme Mohammeds, der Quraisch, sein, der zum einen für die Einhaltung der Regeln des islamischen Glaubens und zum anderen für die Verbreitung des Islams verantwortlich war. Die Mehrheit der muslimischen Führer wählte Abu Bakr, den Vater von Mohammeds Lieblingsfrau Aischa, zum Nachfolger des Propheten. Dieser nahm den Titel chalifat rasuli llah an.

634 wurde Umar ibn al-Chattab zum zweiten Kalifen gewählt und führte zudem den Kalifentitel Amir al-Muminin (arab. ‏أمير المؤمنين‎, DMG ʾamīr al-muʾminīn, „Befehlshaber der Gläubigen“) ein. In seiner Amtszeit setzte die islamische Expansion ein und den Muslimen gelang es, ihren Einfluss auf Syrien (635–636), Mesopotamien (636) und Ägypten (639–642) auszudehnen. Nach ihrem Sieg bei Nihawand südlich von Hamadan brach das Reich der Sassaniden im Iran endgültig auseinander.

Uthman ibn Affan, ein Schwiegersohn Mohammeds, wurde 644 zum dritten Kalifen gewählt. Bedeutung erlangte seine Regierungszeit vor allem durch die endgültige Abfassung des Korans. Er setzte aber auch die Expansionen seines Vorgängers fort. So wurden 647 Tripolitanien (heute Libyen) und weitere Teile des Irans erobert sowie erste Vorstöße nach Anatolien unternommen. Mit der Zeit machte sich Uthman durch die Bevorzugung seiner umayyadischen Sippe bei der Ämter- und Beuteverteilung etliche Feinde, insbesondere unter den Heerführern und den Muslimen der eroberten Gebiete. 656 wurde er von aufständischen Muslimen aus Ägypten und dem Irak in Medina ermordet.

Uthmans Gegner waren vor allem die Anhänger des Ali ibn Abi Talib, die Schiiten. Diese und die aufständischen Führer wählten Ali nun zum Kalifen. Doch Muawiya, der Statthalter von Syrien aus der Sippe der Umayyaden und damit ein Verwandter Uthmans, verweigerte die Gefolgschaft. Es kam zum Ausbruch von Kämpfen. Nach der Schlacht von Siffin einigte man sich auf Verhandlungen. Eine Gruppe von Muslimen, die späteren Charidschiten, sah darin eine Postenschacherei und eine große Schande und verließ das Lager Alis. 661 fiel Ali einem Attentat dieser Gruppe zum Opfer. Sein Sohn Hasan verzichtete auf seinen Herrschaftsanspruch, als er die Übermacht der Umayyaden erkannte.

Ali war der letzte gewählte Kalif. Muawiya führte während seiner Herrschaft die Erbfolge ein und begründete somit die erste Kalifen-Dynastie (die der Umayyaden). Seither wurden die proklamierten Nachfolger zum neuen Kalifen oder der Titel ging durch Kriege auf andere Herrscher über. Hasans Bruder Husain erhob zwar nach Muawiyas Tod Anspruch auf das Kalifat, wurde aber in der Schlacht von Kerbela (680) geschlagen.

Das Kalifat der Umayyaden

Nach der Machtübernahme der Umayyaden unter Muawiya mussten diese sich auch in der Folgezeit immer wieder gegenüber Oppositionsbewegungen behaupten. Umstritten war dabei die Legitimation der Umayyaden, denen u.a. vorgeworfen wurde, in der Anfangszeit des Islam zu den heftigsten Gegnern des Propheten Mohammed gezählt zu haben. Nach der Befriedung des Kalifats konnten die Muslime ihre Expansion wieder aufnehmen. So wurde unter Abd al-Malik und al-Walid I. zu Beginn des 8. Jahrhunderts der Maghreb, die Iberische Halbinsel, Transoxanien und das Industal erobert. Damit erreichte das Kalifat seine größte Ausdehnung. Trotz dieser Erfolge dauerte die Opposition vieler Muslime an. Die Schwächung der Umayyaden-Herrschaft durch interne Machtkämpfe ab 744 wurde durch den Aufstand des Abu Muslim verstärkt. Im Jahre 749 übernahm die Dynastie der Abbasiden gewaltsam die Macht.

Das Kalifat der Abbasiden

Nach dem Sturz der Umayyaden durch die Abbasiden entwickelte sich der Irak mit der neuen Hauptstadt Bagdad zum politischen Zentrum des Kalifats. Zugleich wurde Bagdad, vor allem unter Harun ar-Raschid (786–809), zu dem, wie es in den Geschichten Scheherazades in Tausendundeine Nacht beschrieben wurde: eine vor Prunk und Reichtum strotzende Metropole und ein Zentrum der Kultur und Naturwissenschaften. Im 9. Jahrhundert hatte das Kalifat seine Blütezeit erreicht. Doch die Ausdehnung und die Bürokratie verlangten ihren Preis: Mehr und mehr gaben die Kalifen die politische Macht an Staatsminister, die Wesire und mittlere Beamte ab.

Dies führte seit Beginn des 9. Jahrhunderts zur Gründung unabhängiger Emirate (unter anderem Aghlabiden, Tuluniden, Tahiriden und Samaniden), die nur noch formal der Herrschaft der Kalifen in Bagdad unterstanden. Ab dem 10. Jahrhundert kam es im Westen der islamischen Welt zudem zur Gründung einer Reihe völlig unabhängiger Gegenkalifate (siehe folgende Abschnitte), welche jedoch vom Großteil der Muslime nicht anerkannt wurden. Mitte des 10. Jahrhunderts wurden die Abbasiden auch in Bagdad politisch entmachtet und unterstanden in der Folgezeit der Kontrolle der persischen Buyiden bzw. (seit 1055) der türkischen Seldschuken. Die Kalifen waren damit nur noch geistliche Oberhäupter der Muslime. Zwar konnten die Kalifen während des 12. Jahrhunderts ihre politische Macht zumindest im Irak zurückgewinnen, doch wurde das Kalifat der Abbasiden 1258 mit der Eroberung Bagdads durch die Mongolen unter Chülegü zerschlagen.

Einigen Abbasiden gelang die Flucht nach Ägypten. 1261 wurde ein Prinz der Abbasiden vom Mamluken-Sultan Baibars zur besseren Herrschaftslegitimation in Kairo als Kalif eingesetzt. Seine Macht war aber wieder nur spirituell und das teilweise auch nur in der Theorie. Bald trugen diese „Marionetten-Kalifen“ nur noch einen inhaltslosen Titel. Nach der türkischen Eroberung Ägyptens 1517 musste der letzte Abbaside dem türkischen Sultan den Titel übertragen.

Das Kalifat der Fatimiden

Die ismailitischen Fatimiden, der Legende nach Nachfahren von Ali ibn Abi Talib und dessen der Dynastie ihren Namen gebenden Frau Fatima, gründeten ihr Kalifat 909 in Ifriqiya und dehnten ihren Machtbereich bald auf ganz Nordafrika, Syrien/Palästina, Sizilien und Westarabien aus. Nachdem sie 1059 zeitweise sogar die Kontrolle über Bagdad errungen hatten, begann jedoch der allmähliche Niedergang der Dynastie. Sie wurde 1171 durch Saladin beseitigt. Diese Kalifen-Linie setzt sich bei den Nizaris angeblich bis auf den heutigen Aga Khan fort.

Das Kalifat der Umayyaden in al-Andalus

Abd ar-Rahman I., das letzte Mitglied der Umayyaden-Dynastie von Damaskus, der den Massenmord an seiner Familie 750 durch die Abbasiden überlebt hatte, floh nach al-Andalus. Dort gründeten seine Nachfahren 929 das umayyadische Kalifat von Córdoba. 1031 zerfiel es aber in mehrere Einzelreiche und erlosch schließlich.

Die Kalifate der Almohaden und Hafsiden

Im 12. bzw. 13. Jahrhundert beanspruchten im Maghreb auch die Almohaden und (als Reaktion auf deren Niedergang) Hafsiden das Kalifat. Letztere sahen sich dabei auch als Erben der 1258 gestürzten Abbasiden von Bagdad und wurden vorübergehend sogar vom Scherifen in Mekka und dem ägyptischen Mamlukensultan anerkannt.

Das Kalifat der Osmanen

Hauptartikel: Osmanisches Kalifat

Ab dem 13. Jahrhundert beanspruchten immer wieder muslimische Herrscher den Titel Kalif, der aber nun politisch bedeutungslos war. Jedoch gelang es im Jahre 1517 den osmanischen Sultanen das Osmanische Kalifat zu errichten. Erst im 19. Jahrhundert, als mehr und mehr Christen in muslimischen Gebieten siedelten, pochten die Sultane auf den Titel als geistliches Oberhaupt, um dadurch die Unterstützung der Muslime außerhalb ihres Machtbereiches zu erlangen. Nach der Niederlage des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg wurde Sultan Mehmed VI., nach Abschaffung des Sultanats durch das türkische Parlament, 1922 abgesetzt und sein Vetter Abdülmecit II. zum Kalifen gewählt. Bereits zwei Jahre später, 1924, schaffte die neue türkische Regierung auch das Kalifat mit dem Gesetz Nr. 431[2] ab. Abdülmecit II. und alle Mitglieder der osmanischen Dynastie wurden des Landes verwiesen.

Das Kalifat von Sokoto

Hauptartikel: Kalifat von Sokoto

Das Kalifat von Omdurman

Die Nachfolger des islamisch-politischen Führers Muhammad Ahmad al-Mahdi im Sudan bezeichneten sich ebenfalls als Kalifen. Insbesondere Abdallahi ibn Muhammad, der sich 1891 an die Spitze des Mahdi-Aufstands setzen konnte, ist im Sudan noch heute unter der Bezeichnung al-Khalifa bekannt. Der frühere Palast Abdallahis ist heute eine der Hauptsehenswürdigkeiten von Omdurman. Der Mahdi-Aufstand gilt als der erste erfolgreiche Aufstand einer afrikanischen Bevölkerungsgruppe gegen den Kolonialismus. Das Kalifat von Omdurman existierte 15 Jahre und wurde 1898 durch eine anglo-ägyptische Streitmacht zerstört.

Das Kalifat der Ahmadiyya

Hauptartikel: Khalifat ul-Massih

Mirza Ghulam Ahmad gründete 1889 in Qadian die Ahmadiyya-Bewegung. Nach seinem Ableben 1908 folgten ihm die Khalifat ul-Massih („Kalif des Messias“) genannten spirituelle Führer der Ahmadiyya Muslim Jamaat. Die Kalifen der AMJ werden von einem Wahlkomitee auf Lebenszeit gewählt und residieren seit 1984 am Gelände der Fazl-Moschee befindlichen „Mahmud-Hall“ in London. Seit dem 22. April 2003 ist Mirza Masrur Ahmad als Khalifat ul-Massih V. das geistliche Oberhaupt der AMJ.

Das Kalifat nach 1924

1924 erhob König Husain ibn Ali von Hedschas (heute Teil Saudi-Arabiens) Anspruch auf den Titel, da er aus dem Haus des Propheten Mohammed über dessen Urgroßvater Haschim stamme und zudem über Mekka und Medina herrsche. Dieser Anspruch erlosch mit der Eroberung seines Reiches durch König Abd al-Aziz al Saud von Nadschd.

1926 versuchte man, auf einem muslimischen Kongress in Kairo einen neuen Kalifen zu wählen. Doch auch dieser Versuch, das Kalifat neu zu beleben, scheiterte. Nach Ansicht von Experten gab es seither keine ernsthaften Bemühungen, sieht man von den Versuchen eines Cemalettin Kaplan und seines „Kalifats von Köln“ einmal ab. Die religiös-politische Bewegung Hizb ut-Tahrir versucht ebenfalls, das Kalifat neu zu errichten. Sie ist jedoch in allen islamischen Staaten und darüber hinaus verboten.

Theorie des Kalifats

Nach orthodoxer islamischer Doktrin ist eine legitime Herrschaft allein im Kalifat möglich. Der Kalif ist als Nachfolger Mohammeds mit der politischen und religiösen Führung der umma, der muslimischen Gemeinschaft betraut. Die Institution des Kalifats leiten die islamischen Theologen und Juristen aus dem Koran her. In Sure 38 heißt es:

„Oh Daʿud (König David), siehe, wir machten dich zu einem Stellvertreter (chalifa) auf Erden; So richte zwischen den Menschen in Wahrheit.“

Über dem Kalifen steht allein das religiöse Gesetz, die Schari’a, die aus den Rechtsquellen Koran, Sunna, idschma (Konsens) und qiyas (Analogieschluss) schöpft und an die auch der Kalif gebunden ist.

Nach imamitisch-schiitischer Auffassung waren ihre zwölf Imame rechtmäßige Kalifen. Der zwölfte Kalif verstarb nach dieser Auffassung nicht, sondern entrückte in die Verborgenheit, aus der er dereinst als Mahdi (Erlöser) erscheinen wird. In der Zwischenzeit übt der schiitische Klerus nur treuhänderisch für diesen verborgenen Iman die Macht aus. In der iranischen Verfassung ist das so festgeschrieben. Auch deshalb können nach dieser Lehre das iranische Parlament und der Präsident des Irans nur begrenzte Macht ausüben.

Die schiitischen Nizaris, die zu den Ismailiten oder Siebener-Schiiten gehören, haben bis heute einen Imam-Kalifen, nämlich Karim Aga Khan IV., der der 49. Kalif in der direkten Nachfolge des Propheten Mohammeds aus der Linie über seine Tochter Fatima und seinen Schwiegersohn Ali ist. Die ebenfalls ismailitischen Bohras glauben wie die Imamiten an einen verborgenen Imam-Kalifen.

Das Kalifat ist im islamischen Recht als eine sogenannte fard kifaya verankert, das heißt als gemeinschaftliche Glaubenspflicht. Im Gegensatz zur fard ʿayn, der individuellen Glaubenpflicht, wie beispielsweise das Fasten oder die Pilgerreise, die zu verrichten jeder einzelne verpflichtet ist, muss eine fard kifaya nur von einigen, dazu geeigneten Menschen der Gemeinschaft betrieben werden. Die Verpflichtung zum Dschihad oder das Streben nach Wissen sind typische Beispiele dafür. Im Fall des Kalifats heißt das, dass die Erfüllung der fard kifaya den für das Amt des Kalifen geeigneten Personen obliegt. Falls es nur einen einzigen Kandidaten geben sollte, der die Kriterien erfüllt, darf dieser das Amt beispielsweise nicht ablehnen.

Die Universalität des Kalifats, das heißt den religiösen und säkularen Machtanspruch, leiten die klassischen Theologen aus der Pflicht zum Dschihad ab. Die religiöse Pflicht zum Dschihad macht es notwendig, dass der Kalif nicht nur die religiöse Führung innehat, sondern auch in der Lage ist, Krieg zu führen, das heißt, dass er die Kontrolle über die Armee besitzt. Die sprachliche Trennung zwischen Kalif und Imam verweist auf diese beiden Aspekte. Unter Imamat wird gemeinhin die religiöse Führung verstanden, während das Kalifat sich auf den politischen und militärischen Bereich bezieht. Diese Aufgabenbereiche fallen im Amt des Kalifen und Imam zusammen. Mit dem Zusammenbruch des Kalifats verselbstständigte sich die Bezeichnung Imam und wurde später nicht mehr ausschließlich für das Oberhaupt der muslimischen Gemeinde, sondern auch als Ehrentitel für besonders angesehene religiöse Persönlichkeiten gebraucht.

Diese erst wesentlich später formulierte sunnitisch-orthodoxe Kalifatskonzeption dauerte bis etwa zum Niedergang des abbasidischen Kalifats. Die Bestimmung, dass der Kalif dem Stamme Mohammeds angehören müsse, überdauerte bis zum Beginn des Kalifats der Osmanen. Die Osmanen erhielten den Anspruch auf die Stellung des Kalifen aufrecht und untermauerten ihn mit dem Gebrauch religiöser Symbolik.

Auch wenn das Kalifat in der Realität an Bedeutung verlor, blieb die Kalifatstheorie theoretisch die ganze Zeit über maßgeblich und viel diskutiert, wenn auch Realität und Theorie weit auseinanderklafften. Die muslimischen Juristen standen vor der eigentlich unlösbaren Aufgabe, diese Diskrepanz zu überbrücken.

Die Aufweichung der Kalifatstheorie vollzog sich in mehreren Schritten. Als einer der ersten versuchte sich der ascharitische Jurist al-Mawardi (972–1058) an einer Lösung. Mawardis Theorie galt lange Zeit als die klassische Ausformulierung der sunnitischen orthodoxen Kalifatsdoktrin, was von Hamilton Gibb mittlerweile widerlegt wurde. Zu einer Zeit, als der Kalif nur noch eine Marionette in den Händen der Buyiden-Dynastie in Baghdad war, stellte er in seiner Schrift Ahkam as-Sultaniya eine Theorie über das imarat al-istila, das Emirat durch Usurpation, auf.

Dieser Theorie zufolge ist der Kalif verpflichtet, seine Exekutivgewalt an denjenigen zu delegieren, der gerade die reale politische Macht innehat, solange dieser nach den Gesetzen der Schari’a regiert. Der Fiktion der Souveränität des Kalifen wird durch eine formelle Anerkennung der Oberhoheit des Kalifen und durch die Erwähnung seines Namens im Freitagsgebet Genüge getan. Mawardi versucht hier, mit dem Delegationsgedanken die Kalifatstheorie mit der historischen Realität wieder in Einklang zu bringen.

Al-Mawardi knüpfte die Delegation der Macht noch an eine Herrschaft nach der Schari’a. Weil spätere islamische Theoretiker überzeugt waren, dass jede Form von Herrschaft besser sei als Anarchie, legitimierten sie auch reine Gewaltherrschaft, solange die nominelle Oberherrschaft des Kalifen dabei aufrechterhalten werde.

Al-Ghazali (1058–1111) gab zur Zeit der Seldschukenherrschaft viele der Erfordernisse auf, die Mawardi noch für nötig gehalten hatte. Der Kalif solle nicht mehr über die Fähigkeit verfügen müssen, den Dschihad anzuführen, auch Regierungskompetenz (kifaya) sei nicht erforderlich, solange ihm ein kompetenter Wesir zur Seite stehe. Anstelle der Fähigkeit zum idschtihad, das heißt der eigenständigen Interpretation des Rechts müsse der Kalif lediglich wara, Gottesfurcht, besitzen. Den traditionellen Wahlverfahren des Kalifen fügte Ghazali ein weiteres hinzu: die Ernennung des Kalifen durch den gerade herrschenden Sultan. Damit legitimierte er die zu seiner Zeit übliche Praxis.

Der Theologe Ibn Dschama'a gab schließlich jeglichen religiösen Anspruch auf und reduzierte das Kalifat allein auf gewaltsame Oberherrschaft; damit war die klassische Kalifatstheorie aufgegeben worden.

Siehe auch

Literatur

  • Patricia Crone, Martin Hinds: God's Caliph. Religious Authority in the First Centuries of Islam. 2003, ISBN 0-521-54111-5
  • Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C. H. Beck, München 2001.
  • Ludwig Hagemann, Oliver Lellek (Hrsg.): Lexikon der islamischen Kultur. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1999.
  • Elie Kedourie: Egypt and the Caliphate. In: Kedourie (Hrsg.): The Chatham House Version and other Middle Eastern Studies. Praeger, New York 1970, 2006.
  • Hugh Kennedy: The Prophet and the Age of the Caliphates. 2. Aufl. London 2004.
  • Stephan Ronart, Nandy Ronart: Lexikon der Arabischen Welt. Artemis Verlag, 1972.

Einzelnachweise

  1. Patricia Crone: God’s Caliph.
  2. Gesetz Nr. 431 vom 3. März 1924, RG Nr. 63 vom 6. März 1924.

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