Commission militaire interalliée de controle

Commission militaire interalliée de controle

Die Interalliierte Militär-Kontrollkommission (IMKK, französisch auch Commission militaire interalliée de controle (CMIC)) war eines der drei Kontrollgremien, welche die Einhaltung der Bestimmungen des Versailler Friedensvertrags überwachte. Sie wurde bereits Ende 1919 eingerichtet. Für die Zusammenarbeit mit der IMKK schuf die deutsche Seite die Heeresfriedenskommission, die ähnliche Strukturen aufwies. Komplettiert wurde die militärische Kontrolle durch die Naval Interallied Commission of Control (NIACC) für die Marine und die Interalliierte Luftfahrt-Überwachungs-Kommission (ILÜK) für die Luftstreitkräfte.

Inhaltsverzeichnis

Vertragliche Grundlagen

Grundlage für die Arbeit der Kommission waren die Artikel 203–211 des Vertrags. Die Dauer der Tätigkeit war in Artikel 203 festgelegt, der nochmals in Artikel 10 konkretisiert wurde. Faktisch bestimmte letzterer eine unbegrenzte zeitliche Ausdehnung der Kontrolltätigkeit.[1]

Strukturen und Aufgaben

Die IMKK teilte sich in drei Unterkommissionen auf:

  • Die Unterkommission für Munition, Bewaffnung und Material in Berlin. Diese kontrollierte die Ausführung der Artikel 164-172, 180, 195 §1 und 196 §2, §3 des Vertrags. Die Leitung hatte ein englischer General inne.
  • Die Unterkommission für Stärken, Rekrutierung und militärische Ausbildung in Berlin, geleitet von einem französischen General. Überwachte die Ausführung der Bestimmungen 159–163 sowie 173–178.
  • Die Unterkommission für Befestigungen, aufgeteilt in zwei Bereiche: Festungen, die erhalten bleiben sollten sowie jene, die entfestigt werden mussten. Erste saß in ebenfalls in Berlin, letztere in Kiel bzw. Mainz. Überwachte die Ausführung der Artikel 180, 195 §1 und 196 §2, §3.[2]

Federführend in dem Gremium waren Frankreich und Belgien, die neben dem Vereinigten Königreich den größten Anteil an der Kontrolle hatten. Die Vereinigten Staaten waren nicht an der Überwachung beteiligt, da sie den Versailler Vertrag nicht ratifiziert hatten. Leiter der Kommission wurde der französische General Claude Marie Nollet.

Die Überwachung dieser und weiterer das Militär (beispielsweise die Begrenzung der Reichswehr auf 100.000 Mann) und die Rüstung betreffende Bestimmungen oblag der Interalliierten Militär-Kontrollkommission. Dies schloss die Schleifung der Festungen entlang der Rheinlinie (Köln, Koblenz, Mainz, Germersheim, Rastatt, Kehl) ein, welche von der Unterkommission für Befestigung überwacht wurde. Dazu nahm sie Inspektionen deutscher Militäreinrichtungen vor und berichtete hierüber den alliierten Regierungen. Für die Kosten der Kontrolle hatte das deutsche Reich aufzukommen.

Ende der Tätigkeit

Aufgrund des Pariser Abkommens vom 31. Januar 1927 (Vereinbarung über die deutschen Grenzbefestigungen) als Zusatz zum Versailler Vertrag stellte die IMKK zum 1. Februar 1927 ihre Arbeit ein, nachdem die Rüstungskontrolle in Deutschland nun dem Völkerbund oblag, dem das Deutsche Reich am 10. September 1926 nach Unterzeichnung der Verträge von Locarno beitrat. [3] Neben den Tätigkeiten, welche der Öffentlichkeit verborgen blieben wie z.B. der Reichswehrorganisation oder der Reduktion der deutschen Polizei zeigt sich der Erfolg der Kommission an messbaren Zahlen. In der Zeit ihrer Tätigkeit führte die Kommission 33.381 Kontrollen durch, was etwa 28 Einsätzen pro Tag entspricht.Unter ihrer Aufsicht waren rund 6 Millionen Gewehre und Karabiner, 105 000 Maschinengewehre, 28 470 Minenwerfer und Rohre, 54 887 Geschütze und Rohre, 38 750 000 Geschosse, 490 Millionen Stück Handwaffenmunition zerstört worden, sowie unter anderem 14 014 Flugzeuge, 27 757 Flugzeugmotoren, 31 Panzerzüge, 59 Tanks.[4] Die Zerstörung des Kriegsgeräts übernahmen die Deutschen, während die alliierten Kontrolloffiziere diese überwachten. Alle Festungen entlang der Rheinlinie wurden in großen Teilen zerstört. Der 34 bändige Abschlussbericht der IMKK blieb beim Völkerbund in Genf.

Siehe auch

  • Versailler Vertrag Artikel 164 bis 196

Einzelnachweise

  1. Salewski, Entwaffnung, Seite 41f
  2. Salewski, Entwaffnung, Seite 42
  3. P. Waltje: Allgemeine und spezielle Anmerkungen zur Entstehung der Festungsfront Oder- Warthe- Bogen
  4. Salewski, Entwaffnung, Seite 375.

Literatur

  • Till Kiener: Die Neckar-Enz-Stellung. Nürtingen 2002, ISBN 3-00-010420-8.
  • Michael Salewski: Entwaffnung und Militärkontrolle in Deutschland 1919-1927. München 1966 (Reihe: Schriften des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für auswärtige Politik Band 24).

Weblinks


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