- Consensus Tigurinus
-
Als Consensus Tigurinus (wörtlich: „Zürcher Übereinkunft“) wird die von Heinrich Bullinger und Johannes Calvin 1549 geschlossene Einigung über das Abendmahl bezeichnet, durch die es zur Annäherung der zwinglianischen und der calvinistischen Reformation in der Schweiz und somit zu einem einheitlichen schweizerischen Reformiertentum kam.
Inhaltsverzeichnis
Historischer Hintergrund
Die Gegenreformation und die Uneinigkeit mit den Lutheranern nötigten die Zwinglianer und die Calvinisten sich innerreformiert zu einigen. In einem Briefwechsel zwischen 1547 und 1549 hatten sich Bullinger und Calvin in der Abendmahlsfrage darauf geeinigt, „Das ist mein Leib“ als „Das bedeutet mein Leib“ zu verstehen.
Der Konsens
Das Dokument, das neben Bullinger und Calvin auch Wilhelm Farel unterschrieben hat, umfasst 26 Artikel. Darin werden in den Artikeln 21, 24 und 26 die „päpstlichen Irrlehren“ (Transsubstantation, Realpräsenz und Anbetung der Elemente) und in den Artikeln 24 und 25 die lutherischen Lehren der Konsubstantation und der Allgegenwart verworfen.
Für die Schweizer Reformation war der Konsens sehr wichtig, da er das reformierte Lager einte – so schlossen sich auch die anderen reformierten Städte dem Consensus Tigurinus an.
Literatur
- Ulrich Gäbler: Consensus Tigurinus. In: Theologische Realenzyklopädie 8 (1981), S. 189–192
- Emidio Campi und Ruedi Reich: Consensus Tigurinus: Die Einigung zwischen Heinrich Bullinger und Johannes Calvin über das Abendmahl. Werden - Wertung - Bedeutung, Tvz Theologischer Verlag, September 2009 ISBN 978-3290175153
Weblinks
Kategorien:- Reformiertes Bekenntnis
- Reformierte Kirche (Schweiz)
- Geschichte (Zürich)
- Religion (Kanton Zürich)
- Religion (Genf)
- 1549
- Johannes Calvin
Wikimedia Foundation.