Contract for Differences

Contract for Differences

Ein Differenzkontrakt, auch Contract for Difference (CFD), stellt die laufzeitunabhängige Vereinbarung über einen Barausgleich aus der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis eines Finanzinstruments dar und reflektiert damit die genaue Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswertes ohne dass dieser durch entsprechenden Kapitaleinsatz erworben werden muss. Differenzkontrakte gehören zur Gruppe der derivativen Finanzinstrumente. Im Gegensatz zu anderen Derivaten sind Differenzkontrakte keine Termingeschäfte, sie verfügen über keine Fälligkeit und die Haltedauer ist unbegrenzt.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Mit Differenzkontrakten kann man sowohl auf steigende Kurse (sog. „Long gehen”) als auch auf fallende Kurse (sog. „Short gehen”) des Basiswertes spekulieren. Geht man Long, profitiert man von steigenden Kursen, realisiert einen Verlust, wenn diese fallen. Mit Short profitiert man von fallenden Kursen, verliert, wenn sie steigen.

Beim Handel mit Differenzkontrakten muss eine Sicherheitsleistung (Margin) auf die zugrunde liegende Position hinterlegt werden. Dadurch ist es möglich, nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Werts der Position für einen Handel bereitzustellen, wodurch sich die mögliche Rendite durch den „Hebeleffekt” (Leverage) vergrößert. Broker bieten in der Regel einen Hebel von 5:1 bis zu 100:1 an, was jedoch von Broker zu Broker und mit dem zu handelnden Instrument variiert. Beispiel: Mit einem Hebel von 100:1 könnte man bei einer Kursveränderung des Basiswertes um 1% einen Gewinn i.H. von 100% (Prozent x Hebel), also eine Verdopplung seines eingesetzten Kapitals erzielen, wobei gleichzeitig bei Kursbewegung in die entgegengesetzte Richtung ein entsprechend multipliziertes Verlustrisiko besteht.

Ein größerer Hebel bedeutet also gleichzeitig auch eine Steigerung des Risikos im Fall einer gegenläufigen Kursentwicklung, d. h. auch ein schneller Totalverlust des investierten Kapitals ist möglich. Wegen der enormen, gehebelten Verlustrisiken kritisieren Aktionärsschützer die Derivate als hoch spekulativ und raten unerfahrenen Klein- und Privatanlegern davon ab. Da die Banken CFD-Geschäfte zumeist im Eigenhandel betreiben und somit dem Bonitätsrisiko des Anlegers ausgesetzt sind, sichern sie sich durch die Pflicht zur Hinterlegung einer Margin (siehe oben) ab. Zudem wird eine Long- bzw. Short-Position automatisch von der Bank glattgestellt, wenn die Position zu stark in den Verlustbereich absinkt. Ein Risiko, mehr Geld zu verlieren als eingesetzt wurde, besteht bis auf theoretische Extremfälle nicht, da die Positionen beim Erreichen von Mindestschwellen automatisch verkauft werden. Diese Mindestschwellen sind an die Margins gekoppelt, so dass z.B. bei einer Margin von 3% automatisch verkauft wird wenn der Wert des hinterlegten Geldes eine theoretische Margin von 1,5% erreicht. Sofern der Anleger nicht zusätzliches Geld nachschießt, wird die Position meist schon glattgestellt, wenn der überwiegende Teil der Margin aufgezehrt ist (die genauen Bestimmungen variieren je nach Bank.)

Steuerliche Behandlung

Seit dem 1. Januar 2009

Seit dem 1. Januar 2009 werden unter anderem auch für Gewinne aus der Anlage derivater Finanzinstrumente, wozu CFDs zählen, 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.

Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Abgeltungsteuer). Das ergibt eine Gesamtbelastung mit Abgeltungsteuer in Höhe von 26,375 % ohne Kirchensteuer. Bei zusätzlicher Kirchensteuerpflicht wird die Abgeltungsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer ermäßigt.[1] Damit ergibt sich inklusive der Kirchensteuer eine Belastung von 27,819 % bei 8%-iger und von 27,995 % bei 9%-iger Kirchensteuer. Mehr siehe im Hauptartikel Abgeltungsteuer (Deutschland).

Bis zum 31. Dezember 2008

Für CFDs gilt das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG nicht. Das Halbeinkünfteverfahren ist nur auf „Einnahmen aus der Veräußerung oder der Entnahme von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 9 gehören” anzuwenden (§ 3 Nr. 40a EStG). CFDs sind keine Anteile an Körperschaften, sondern Termingeschäfte bei denen der Gewinn/Verlust durch einen Differenzausgleich stattfindet. Termingeschäfte unterliegen § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

Abgrenzung zu Optionsscheinen und Optionen

Im Gegensatz zu Optionsscheinen ist der Wert der CFDs nicht abhängig von der Restlaufzeit (Zeitwert) und Volatilität des Basiswerts. Die Konstruktion der CFDs ist daher vergleichsweise übersichtlich und transparent, da lediglich die Kursveränderung des Basiswertes den Wert der CFDs beeinflusst.

Ein weiterer Aspekt ist die Hebelwirkung, die bei CFDs wesentlich höher sein kann und so oft bis zu 100-fache Wirkung erreicht (wodurch natürlich auch das Verlustrisiko um den gleichen Faktor steigt).

Geschichte

Differenzkontrakte wurden in den frühen 90er Jahren im Investmentbanking bei der UBS in London entwickelt, um so die britische Stempelsteuer zu umgehen. Durch diese mussten bei jeder Aktientransaktion an der London Stock Exchange 0,5% Stempelsteuer an den Staat abgeführt werden. Durch die Konstruktion der Differenzkontrakte war jedoch ein außerbörslicher Handel möglich, wodurch die Steuerzahlungen umgangen wurden[2].

Nicht nur aufgrund der großen Spekulationsmöglichkeiten, die CFDs bieten, sondern auch als einfaches Mittel zum Hedging, gewannen CFDs schnell an Bedeutung. Mittlerweile wird geschätzt, dass bis zu 25% des täglichen Handelsvolumens der Londonder Börse auf CFDs zurückzuführen sind.

Österreich: Bezüglich Unklagbarkeit der Rückforderung der auf eine erlaubte Wette hingegebenen Deckung siehe § 1271 österr. ABGB

Future for Difference (FFD)

FFD („Futures for Difference“) sind Differenzkontrakte, die sich auf Rohstoffe, Indizes und Anleihen beziehen. Der Handel mit FFDs ähnelt dem mit CFDs, allerdings ist die Kursentwicklung eines FFDs an standardisierte Terminkontrakte angelehnt, bei denen die Laufzeit und die Kontraktgröße des jeweiligen Basiswertes festgelegt sind.

FFDs wurden von der FXdirekt Bank entwickelt und sind eine eingetragene Marke.

Einzelnachweise

  1. § 43a Abs.1 S.2 EStG
  2. CFD - Der Hebel macht die Differenz

Weblinks

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