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Hermann Albert Cuhorst (* 22. Juli 1899 in Ellwangen; † 5. August 1991 in Kressbronn am Bodensee) war Jurist und im nationalsozialistischen Deutschen Reich Vorsitzender des Sondergerichts in Stuttgart.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Cuhorst schlug nach dem Studium der Rechtswissenschaften die Richterlaufbahn ein. Seit 1930 war er Mitglied und Kreisredner und ab dem 1. Januar 1933 auch Gauredner der NSDAP. 1933 erfolgte Cuhorsts Ernennung zum Oberregierungsrat im württembergischen Justizministerium. Seit 1934 war er förderndes Mitglied der SS.[1] Im selben Jahr wurde er zum Senatspräsident des Oberlandesgerichts Stuttgart befördert.[1] Den Höhepunkt seiner Karriere erreichte er am 1. Oktober 1937, als ihm die Leitung des Sondergerichtshofes von Stuttgart übertragen wurde, eine Institution, die bereits im April 1933 eingerichtet worden war, aber erst durch Hermann Cuhorst ihren berüchtigten Ruf erlangte. So verurteilte er beispielsweise im Januar 1940 einen 20‐jährigen Stuttgarter, der nach einer Kneipentour einem Arbeiter dessen Weihnachtsgratifikation in der Höhe von 65 Reichsmark gestohlen hatte, unter Berufung auf die Volksschädlingsverordnung, zum Tod. Cuhorst verhängte mindestens 120 Todesurteile, vorwiegend gegen Homosexuelle und Diebe. Viele der Prozesse nahmen weniger als 20 Minuten in Anspruch. Gerichtsassessoren berichteten, wie er Prozessbeteiligte mit den Worten „Voilà, meine Herren, auf zur Schlachtbank!“ oder „Na, heute haben wir drei Fälle, das muss mindestens zwei Köpfe geben“ psychisch traktierte. Am 20. November 1944 wurde Cuhorst zur Wehrmacht einberufen. Bis zum Kriegsende im April 1945 kämpfte er an der Ostfront. Danach gelang es ihm, sich 19 Monate in Deutschland zu verstecken. Im November 1946 wurde er verhaftet und im Rahmen des Nürnberger Juristenprozesses angeklagt. Am 4. Dezember 1947 erfolgte das Urteil. Es lautete auf Freispruch, da ihm der Missbrauch des Richteramtes nicht nachgewiesen werden konnte. Im sogenannten Entnazifizierungsverfahren im Oktober 1948 stufte ihn die Spruchkammer V von Stuttgart‐Bad Cannstatt in die Gruppe der „Hauptschuldigen“ ein und verurteilte ihn zu vier Jahren und drei Monaten Arbeitslager, weitgehender Vermögenseinziehung und erlegte ihm Berufsbeschränkungen auf. Cuhorst ging vor der Zentral‐Berufungskammer von Nordwürttemberg in Revision. Diese bestätigte nicht nur das Urteil, sondern verlängerte seine Haftstrafe auf sechs Jahre, von denen er jedoch nur zwei verbüßen musste; er wurde am 20. Dezember 1950 vorzeitig entlassen.
Während seiner letzten 40 Jahre kämpfte Cuhorst vergebens um Wiedergutmachung und Wiederherstellung seines Rufes, zuletzt am 21. Mai 1968. Auch versuchte er vor diversen Gerichten erfolglos seine Rentenbezüge zu erstreiten. Sein Biograph Stefan Baur betont, Cuhorst sei es dabei nicht ums Materielle gegangen; er habe lediglich an seine Aufgabe und an den Nationalsozialismus geglaubt.
Literatur
- Stefan Baur: Rechtssprechung im nationalsozialistischen Geist. Hermann Albert Cuhorst, Senatspräsident und Vorsitzender des Sondergerichts Stuttgart In: M. Kießener, J. Scholtyseck (Hrsg.): Die Führer der Provinz. NS-Biographien aus Baden und Württemberg. Universitätsverlag Konstanz, Konstanz, 1997, S. 111-142
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 98.
Personendaten NAME Cuhorst, Hermann KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist GEBURTSDATUM 22. Juli 1899 GEBURTSORT Ellwangen STERBEDATUM 5. August 1991 STERBEORT Kressbronn am Bodensee
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