- Cyclobarbital
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Strukturformel Allgemeines Freiname Cyclobarbital Andere Namen 5-(1-Cyclohexen-1-yl)-5-ethyl- (1H,3H,5H)-pyrimidin-2,4,6-trion
PhanodormSummenformel C12H16N2O3 CAS-Nummer 52-31-3 PubChem 5838 ATC-Code N05CA10
Arzneistoffangaben Wirkstoffklasse Wirkmechanismus GABAA-Rezeptor-Agonist
Verschreibungspflichtig: nicht verschreibungsfähig (Anl. 2 BtmG) Eigenschaften Molare Masse 236,27 g·mol−1 Sicherheitshinweise Bitte beachten Sie die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1] Keine Einstufung verfügbarR- und S-Sätze R: siehe oben S: siehe oben Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Cyclobarbital ist ein Barbiturat, d. h. ein Derivat der Barbitursäure. Barbiturate werden als Sedativa, Narkotika und Antiepileptika eingesetzt.
Cyclobarbital hat in der Barschel-Affäre für Aufsehen gesorgt, da es dort in einer tödlichen Dosis zum Einsatz gekommen sein soll.[2]
Rechtsstatus
Cyclobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 2 BtMG ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
International fällt Cyclobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.
Einzelnachweise
- ↑ In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ Netzeitung vom 12. August 2007
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