- Datenabgleich
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Unter Datenabgleich versteht man das Synchronisieren von Daten zwischen zwei oder mehreren Geräten. Dabei werden die Daten untereinander ausgetauscht, so dass jedes Gerät die aktualisierten Daten enthält.
Bekannte Beispiele für Datenabgleich: Adressdaten und Termine abgleichen zwischen einem Handheld Computer (oder PDA) und einem Computer, oder zwischen Mobiltelefon und PDA oder Computer.
Die Synchronisierung erfolgt über ein Kabel (z. B. USB) oder drahtlos via Infrarot, Bluetooth, WLAN, etc.
Damit ein Datenabgleich zwischen zwei Geräten überhaupt möglich ist, müssen sich beide auf ein definiertes Protokoll einigen, d. h. die Art und das Format der Daten muss beiden bekannt sein. In der Praxis wird ein Synchronisationsprogramm verwendet.
Der Abgleich von personenbezogenen Daten im Rahmen der Sozialgesetzgebung wird im § 52 SGB II geregelt.
Der Datenabgleich wird in der Industrie verwendet, um die Verfügbarkeit und Datenintegrität eines Systems zu erhöhen. Beispiele dafür wären Datenspiegelungen zwischen Datenbanken, um im Falle von einem Ausfall eines oder einiger Server den Betrieb weiterhin aufrechtzuerhalten, oder eine Überspielung der Daten alle paar Stunden, wo der technische Aufwand geringer ist. Im zweiten Falle kann man über die Log-Dateien, die ständig überspielt werden und dem letzten überspielten Datenstand auf dem Hauptrechner nach einem Neustart in einiger Zeit den letzten Stand wiederherstellen. Es ist aber so ein sofortiges Umschalten auf einen anderen Rechner nicht mehr möglich.
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