- Denkmalbeirat
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Ein Denkmalbeirat oder Denkmalrat ist ein nach dem jeweiligen Denkmalschutzgesetz konstituiertes, die Exekutive in Sachen Denkmalschutz und Denkmalpflege beratendes Gremium.
Inhaltsverzeichnis
Österreich
Der Denkmalbeirat ist ein vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur dem österreichischen Bundesdenkmalamt beigestelltes beratendes Gremium in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Der Beirat besteht aus Vertretern facheinschlägiger Wissenschaften wie Kunstgeschichte, Architektur, Geschichte (Allgemeine Geschichte, Geschichte der Technik, Wirtschafts- und Sozialgeschichte ua.), Archäologie, Ur- und Frühgeschichte, Städtebau, Raumplanung, Hochbau, Statik, Geologie und Bodenmechanik, Betriebswirtschaft, Baudurchführung (Kostenberechnung), Immobilienwesen, sowie Denkmalpflege, Restaurierung und Konservierung. Sie üben ihre Funktion ehrenamtlich aus und werden vom Minister für sechs Jahre bestimmt. Ständige Mitglieder können der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Bundes-Architekten und Ingenieurkonsulentenkammer sowie der Kunstsenat entsenden.
Die Mitglieder stehen dem Bundesdenkmalamt, wie auch dem Ministerium (in Fragen der Vergabe des österreichischen Denkmalfonds nach § 33 DMSG) beratend, auch einzeln als Konsulent und Sachverständiger, beiseite. Auch tritt das Gremium einschlägigen Ausschüssen bei. Für einzelne Aufgaben werden auch nichtständige, nur beratende Mitglieder der betroffenen Bauträger und Körperschaften ernannt, etwa je ein Vertreter des Bundeslandes und der Gemeinde, des Fremdenverkehrs durch die Wirtschaftskammer, bei kirchlichem Eigentum ein Vertreter der betreffenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft, oder Vertreter von Vereinen, deren Vereinsziel auf die Erhaltung von Kulturgütern ausgerichtet ist (§ 7 Verordnung über den Denkmalbeirat). Bei Zerstörung eines unbeweglichen Denkmals ist – außer bei Gefahr im Verzug oder Bodendenkmalen – der Denkmalbeirat zu hören (§ 5 DMSG).
Das Gremium umfasst etwa 60 Mitglieder, derzeitigen Vorsitz hat die Juristin Bettina Perthold-Stoitzner.
Deutschland
Aufgrund eines Teils der Denkmalschutzgesetze der Länder gibt es auch in Deutschland Denkmalbeiräte oder Denkmalräte. So ist beispielsweise im Hessischen Denkmalschutzgesetz ein Landesdenkmalrat für die Beratung des zuständigen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vorgesehen und jeweils ein Denkmalbeirat für jede Untere Denkmalschutzbehörde.
Literatur
Rechtsgrundlage:
- § 15 Denkmalschutzgesetz BGBl.Nr. 533/1923 i.d.g.F BGBl. I Nr. 170/1999
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Denkmalbeirat (BGBl. II Nr. 572/2003) (pdf, html)
Weblinks
- Denkmalbeirat. Bundesdenkmalamt, 21. August 2008, abgerufen am 19. Februar 2010.
Kategorien:- Organisation (Denkmalpflege)
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- Denkmalwesen in Österreich
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