Der Deutsche Rechtspfleger

Der Deutsche Rechtspfleger
Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Beschreibung Juristische Fachzeitschrift
Fachgebiet Verschiedene deutsche Rechtsgebiete
Sprache deutsch
Verlag Verlag Ernst und Walter Gieseking (Deutschland)
Erstausgabe 1889
Erscheinungsweise 12 mal jährlich
Herausgeber Udo Hintzen, mehrere Mitherausgeber
Weblink http://www.rpfleger.de
ISSN 1612-6394

Die Zeitschrift Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger) ist eine der ältesten juristischen Fachzeitschriften in Deutschland. Sie erscheint seit 1889. Von 1936-1939 war sie in der Zeitschrift Deutsche Rechtspflege, von 1940-1942 in der Zeitschrift Deutsches Recht aufgegangen. 1945-1947 erschien sie nicht.[1]

Die Zeitschrift erscheint monatlich, teilweise mit einem Doppelheft. Herausgeber ist der Gieseking-Verlag Bielefeld in Verbindung mit dem Bund Deutscher Rechtspfleger.

In der Zeitschrift werden Abhandlungen zu verschiedenen Teilgebieten der Rechtsgebiete veröffentlicht, in denen Rechtspfleger tätig sind. Es handelt sich dabei überwiegend um Teilgebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Registerrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, Insolvenzrecht, Kostenrecht.

Einen großen Teil der Zeitschrift macht die Wiedergabe der Rechtsprechung aus. So werden die wesentlichen Entscheidungen der Bundesgerichte und Oberlandesgerichte zu den genannten Rechtsgebieten, aber auch interessante Amts- und Landgerichtsentscheidungen referiert.

Auf einzelne Artikel verweist man durch Angabe des Kürzels „Rpfleger“, des Jahrgangs und der Seite. Bei Verweisen auf Gerichtsentscheidungen, die im Rpfleger abgedruckt worden sind, wird zusätzlich das Gericht genannt.

Weblinks

Fußnoten

  1. ZDB-Eintrag zu ZDB-ID: 203663-0, abgelesen am 8. Dezember 2008

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