- Deutsche Hochschule der Polizei
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Deutsche Hochschule der Polizei Gründung 1. März 2006 Trägerschaft staatlich Ort Münster Bundesland Nordrhein-Westfalen Staat Deutschland Präsident Klaus Neidhardt Website www.dhpol.de Die Hochschule der Polizei (DHPol) mit Sitz in Münster-Hiltrup ist aus der vorherigen Polizei-Führungsakademie mit Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags vom 27. Januar 2005 hervorgegangen. Seit dem 1. März 2006 wurde mit Beginn der Gültigkeit des Gesetzes über die deutsche Hochschule der Polizei (DHPolG) die ehemalige Polizei-Führungsakademie als eigenständige Hochschule in die Hochschullandschaft Deutschlands aufgenommen. Träger der Institution sind die Polizeien der Länder und des Bundes aufgrund des Abkommens über die Deutsche Hochschule der Polizei von 1973 (mit späteren Änderungen, zuletzt 2006).
Inhaltsverzeichnis
Zulassung
An der Hochschule studieren die Angehörigen der Polizei, welche die höhere Beamtenlaufbahn (höherer Dienst) einschlagen wollen. Zulassungsvoraussetzung für ein Studium ist eine Einstellung bei einer der Polizeibehörden der Länder oder des Bundes, ein abgeschlossenes universitäres Studium von mindestens 6 Semestern Dauer, welches überdies für den Polizeivollzugsdienst besonders förderlich sein soll (Masterstudiengang oder Diplom) oder der Aufstieg aus dem gehobenen Dienst, wobei die Beamten schon vorher in der Regel ein Diplom einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (in der Regel Diplom-Verwaltungswirt) oder einen entsprechenden Bachelor-Grad erworben haben.
Universitätsabsolventen mit zweitem Staatsexamen (z.B. Jura) können direkt in das Eingangsamt (siehe unten) eingeführt werden, wobei dann mehrere berufsspezifische Praktika folgen, bevor eine Leitungsfunktion übertragen wird. Die Entscheidung, ob und mit welchen Abschlüssen der Direkteinstieg oder das Studium möglich ist, trifft der jeweilige Dienstherr nach eigenen Vorschriften.
Das Studium dauert zwei Jahre, wobei das erste Jahr bei den Landesfachhochschulen für die Landesbeamten bzw. an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung für die Bundesbeamten durchgeführt wird. Das zweite Jahr verbringen die Studierenden an der Hochschule der Polizei in Münster, wo die studien- und laufbahnrechtlichen Prüfungen abgelegt werden.
Die Deutsche Hochschule der Polizei verleiht nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen den Master im Studiengang „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“. Der Masterstudiengang befand sich für die Abschlussjahrgänge 2007 und 2008 im Probelauf. Im September 2008 wurde durch die Hochschule erstmals der Mastergrad an die Absolventen des neuen Studiengangs verliehen.
Promotion
Seit März 2010 verfügt die DHPol über eine eigene Promotionsordnung, wodurch die akademischen Grade
- eines Doktors der Rechtswissenschaften (Dr. iur.),
- eines Doktors der Sozialwissenschaften (Dr. phil.),
- eines Doktors der Staats- und Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol) und
- eines Doktors der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.)
verliehen werden können.[1]
Weblinks
Commons: Deutsche Hochschule der Polizei – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Homepage der Deutschen Hochschule der Polizei
Einzelnachweise
- ↑ Promotionsordnung der Deutschen Hochschule der Polizei. Deutsche Hochschule der Polizei, 22. März 2010, abgerufen am 21. Mai 2010 (PDF).
Hochschulen in MünsterFachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Abteilung Finanzen | Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen – Abteilung Münster | Fachhochschule Münster | Deutsche Hochschule der Polizei | Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen – Abteilung Münster | Kunstakademie Münster | Philosophisch-Theologische Hochschule Münster | Westfälische Wilhelms-Universität
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