Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen

Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen

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Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen
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Gründung 1979
Trägerschaft Land Baden-Württemberg
Ort Villingen-Schwenningen
Bundesland Baden-Württemberg
Staat Deutschland
Rektor Alexander Pick
Studenten ca. 1300
Mitarbeiter 74 (Verwaltung)
Website http://www.hfpol-vs.de

Die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen (HfPol) ist für die Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes des Landes Baden-Württemberg zuständig. Auch Aufstiegsbeamte für den höheren Polizeivollzugsdienst absolvieren hier ihr erstes Studienjahr im Rahmen des Studienganges „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“; die weiteren Studienjahre werden an der Deutschen Hochschule der Polizei absolviert.[1] Weitere Aufgabenschwerpunkte bilden Forschung und Fortbildung. Die Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen wurde im Jahr 1979 unter dem Namen „Fachhochschule Villingen-Schwenningen“ gegründet und ist damit die älteste Einrichtung dieser Art in Deutschland. Im Zuge der allgemeinen Umbenennung aller Fachhochschulen in Baden-Württemberg in „Hochschule“ wurde auch hier die Bezeichnung von „Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei“ abgeändert.

Luftbild der Einrichtung in Villingen-Schwenningen

Derzeit hat sie eine Kapazität von rund 1300 Studienplätzen und beschäftigt 58 hauptamtliche Dozenten in vier Fakultäten (Einsatz- und Führungswissenschaft, Kriminalwissenschaften, Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften) sowie 74 Verwaltungsmitarbeiter in fünf Sachgebieten. Den Studierenden werden in anwendungsbezogener Lehre die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung der Aufgaben des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei erforderlich sind.

Im Gegensatz zu anderen Hochschulen stellt sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts dar; sie hat keine eigene Rechtsfähigkeit. Ferner führt auch nicht das Wissenschaftsministerium sondern das Innenministerium die Aufsicht.[2]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 2 Verordnung der Landesregierung über die Errichtung der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen vom 24. April 1979
  2. § 3 Verordnung der Landesregierung über die Errichtung der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen vom 24. April 1979
48.0658.5141666666667

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